Saarland Rundfunkreform beschlossen - Entscheidung über Beitragshöhe verschoben

Stand: 25.10.2024 16:01 Uhr

Die Ministerpräsidenten haben sich auf eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt. Zur Höhe des Rundfunkbeitrags gibt es noch keine Einigkeit. Saar-Ministerpräsidentin Rehlinger betonte die Eigenständigkeit des SR.

Rund die Hälfte der Spartenkanäle von ARD und ZDF sowie zahlreiche ARD-Hörfunkprogramme sollen wegfallen. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten bei ihrer Konferenz in Leipzig geeinigt.

"Wir werden die Hörfunkwellen von 70 auf 53 nach unten bewegen", sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) bei der Pressekonferenz am Freitag. Spartenkanäle im Fernsehen sollen zusammengeführt werden. Dabei sollen Inhalte erhalten bleiben – Ausspielwege aber überprüft werden. "ARTE soll weiterentwickelt werden zu einer europäischen Kulturplattform. Und hier macht es perspektivisch Sinn, auch die kulturellen Angebote von 3Sat dort zu integrieren", sagte Schweitzer weiter.

Der genaue Vertragstext lag zunächst noch nicht vor.

Noch keine Einigung über höheren Rundfunkbeitrag

Noch keinen Beschluss gibt es zur Höhe des Rundfunkbeitrags. Darüber wollen die Ministerpräsidenten im Dezember wieder beraten.

Nach Angaben der saarländischen Landesregierung würden Unionsländer vorerst eine "auskömmliche Finanzierung" blockieren. Die zuständige unabhängige Kommission hatte eine Erhöhung auf 18,94 Euro pro Monat empfohlen – also 58 Cent mehr als zurzeit.

Rehlinger für "vernünftige Finanzierung"

"Wir brauchen einen modernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dafür braucht es Reformen", sagte die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger. Dafür brauche es auch eine vernünftige Finanzierung. "Wir stehen als Länder in der Verantwortung, beides sicherzustellen."

Rehlinger und ihr Amts- und Parteikollege aus Bremen, Bürgermeister Andreas Bovenschulte, betonten, dass der Saarländische Rundfunk und Radio Bremen als eigenständige und finanziell abgesicherte Sender erhalten bleiben müssten. "Wir werden nichts mitmachen, was die Eigenständigkeit des Saarländischen Rundfunks und von Radio Bremen gefährdet", heißt es in einem gemeinsamen Statement.

Einigung bei "Presseähnlichkeit" im Netz

Viel diskutiert wurde zuletzt auch darüber, was die öffentlich-rechtlichen Medien im Netz dürfen. Auch hierzu haben die Ministerpräsidenten sich geeinigt.

Im Kern geht es vor allem um Texte auf den Webseiten und in den Apps der Rundfunkanstalten. Weiterhin erlaubt sein sollen laut Schweitzer zum Beispiel "Schlagzeilen zu aktuellen Ereignissen, einschließlich begleitender Echtzeitberichterstattung".

Im Vorfeld war zum Beispiel befürchtet worden, dass Live-Ticker zu Unwettern künftig ausgeschlossen würden. Er nannte aber auch Faktenchecks, Maßnahmen zum Zweck der Barrierefreiheit oder auch Informationen, zu denen eine gesetzliche Verpflichtung bestehe.

Ausgaben für Sportrechte werden gedeckelt

Eine Einigung gibt es auch im Sportbereich. Dort sollen die Ausgaben für Sportrechte gedeckelt werden. "Künftig dürfen nur noch fünf Prozent der Gesamtausgaben von ARD und ZDF dafür verwendet werden", so Schweitzer.

ARD-Vorsitzender Gniffke bemängelt aufgeschobene Entscheidung zum Rundfunkbeitrag

Die ARD will die Konsequenzen der Beschlüsse nun prüfen. "Die ARD hat das gleiche Ziel wie die Länder: den öffentlich-rechtlichen Rundfunk effizient, modern und vor allem zukunftsfest aufzustellen", sagte der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke.

Er bemängelte allerdings, dass die Finanzierungsfrage aufgeschoben wurde. "Es wäre hilfreich gewesen, wenn die Länder auch in der ungeklärten Frage der Anpassung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 eine Entscheidung getroffen hätten." Jetzt bestehe die Unsicherheit weiter.

Zustimmung aller Landtage erforderlich

Damit die Reformen greifen können, müssen noch alle Landtage zustimmen. Lehnt auch nur ein Landesparlament das Papier ab, können die Änderungen in den Staatsverträgen zum Rundfunk nicht in Kraft treten.

Über dieses Thema berichteten die SR info-Nachrichten im Radio am 25.10.2024.

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