Rheinland-Pfalz Länder lehnen Erhöhung von Rundfunkbeitrag bis 2027 ab
Der Rundfunkbeitrag soll nach dem Willen der Ministerpräsidentenkonferenz in den nächsten zwei Jahren nicht erhöht werden. Außerdem soll die Finanzierung neu geregelt werden.
Der Rundfunkbeitrag soll 2025/26 bei 18,36 Euro bleiben. Das haben die Ministerpräsidenten der Länder in einer Konferenz (MPK) entschieden. Gleichzeitig stimmten sie dafür, dass die Finanzierung ab 2027 ganz neu geregelt wird. ARD und ZDF wollen an ihrer Verfassungsbeschwerde festhalten.
Gniffke: Verfassungsbeschwerde richtig - Zwei Länder blockieren
Mit dem Beschluss der MPK sei die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesichert "und der Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF damit die Grundlage entzogen", so fasste es die brandenburgische Staatskanzlei zusammen. Bayern und Sachsen-Anhalt wollen den Entwurf zum neuen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag erst dann ihren Landtagen zur Stellungnahme zuleiten, wenn ARD und ZDF ihre Verfassungsbeschwerde zurückziehen.
Der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke hat das bereits abgelehnt. Da die von der zuständigen Finanzkommission KEF empfohlene Steigerung des Beitrags um 58 Cent nicht beschlossen worden sei, sagte Gniffke, werde "einmal mehr klar, dass sich die Länder nicht an das verfassungsgemäße Verfahren zur Umsetzung des KEF-Vorschlags halten". Daher sei es richtig, diese Frage vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen "und nicht noch eine weitere Ministerpräsidentenkonferenz abzuwarten".
ARD und ZDF hatten im November beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, um eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zu erreichen. Hintergrund war, dass Bundesländer die Empfehlung der Finanzkommission KEF, den Beitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro zu erhöhen, auf Eis gelegt hatten.
RLP-Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) hatte diesen Vorstoß kritisiert: "Die Verfassungsbeschwerde, die ein Tag vor der Rundfunkkommission im November, eine Woche vor der ARD-Hauptversammlung und zwei Wochen vor der MPK eingelegt wurde, hat die Beschlussfassung deutlich erschwert.“
Schweitzer sieht Finanzierung des öffentlichen Rundfunks gesichert
Die Einigung zur Ablehnung der Erhöhung begrüßte Schweitzer. Die Rundfunkanstalten verfügten über mehr als eine Milliarde Euro Rücklagen, so Schweitzer. Aus Sicht der Länder sei damit "eine verfassungsgemäß angemessene Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten für die Jahre 2025/2026 gesichert“.
Die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion und Mitglied im SWR-Rundfunkrat, Ellen Demuth, sagte, ihre Fraktion sei zufrieden mit der Ablehnung der Beitragserhöhung. Angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten sei eine zusätzliche Belastung der Bevölkerung nicht vertretbar.
Widerspruchsmodell statt Einstimmigkeit
Neben der Ablehnung der Beitragserhöhung ist der zweite Beschluss der MPK ein neues Finanzierungsmodell. Bisher war Einstimmigkeit der Länder für die Festlegung des Rundfunkbeitrags nötig. Stattdessen sollen ab 2027 Widerspruchsquoten eingeführt werden.
- Bei einer vorgeschlagenen Steigerung bis zu zwei Prozent ist ein Widerspruch durch mindestens drei Länder erforderlich. Erst dann wäre die Beitragsempfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) abgelehnt.
- Bei einer vorgeschlagenen Steigerung von 2 bis 3,5 Prozent müssten mindestens zwei Länder widersprechen, damit die Beitragserhöhung nicht eingeführt wird.
- Ab einer Erhöhung von 3,5 Prozent oder mehr würde - wie bisher auch - der Widerspruch eines Bundeslandes genügen, um die Erhöhung zu kippen. Dafür bräuchte man also die Zustimmung aller 16 Bundesländer.
Sendung am Do., 12.12.2024 16:00 Uhr, SWR Aktuell Rheinland-Pfalz, SWR RP