Rheinland-Pfalz Landgericht Bad Kreuznach - Perfide Masche mit Hörbehinderten
Mit einer perfiden Masche soll der 55-jährige Mann insbesondere hörgeschädigte Menschen um knapp 800.000 Euro betrogen haben. Dafür muss er sich jetzt vor Gericht verantworten.
Der Geschäftsmann aus Hessen hatte laut Anklage seinen Opfern eine hohe Rendite versprochen. Seine Genossenschaft würde ihr Geld in Immobilien anlegen, so das Versprechen. Stattdessen soll der Mann das Geld für seine eigenen Anlagen und Zwecke genutzt haben – auch um seinen Lebensstil zu finanzieren und seine ehemalige Lebensgefährtin zu beschenken.
Vertrauensverhältnis für Betrug genutzt
Der 55-Jährige soll sich über einen Versicherungs- und Finanzberater, der die Gebärdensprache beherrscht und als Vermittler fungierte, das Vertrauen der Hörgeschädigten erschlichen haben. Dieses aufgebaute Vertrauensverhältnis soll der Angeklagte dann genutzt haben, um die Opfer auszunehmen.
Der Finanzberater hatte den Angaben zufolge bundesweit einige Menschen als Mitglieder für die Genossenschaft geworben. Von dem Angeklagten soll er dafür eine Provision erhalten haben.
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach konnte dem Vermittler aber nicht nachweisen, von dem Betrug gewusst zu haben. Deswegen wurde das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt.
Bad Sobernheimer Ehepaar und Sohn verlieren 200.000 Euro
Auch zu einem Ehepaar aus Bad Sobernheim und deren Sohn hatte der Vermittler den Angaben zufolge den Kontakt hergestellt. Allein sie sollen dem Angeklagten gut 200.000 Euro anvertraut und dafür auch Lebensversicherungen aufgelöst haben.
Eine Frau aus Hamburg soll noch mehr Geld in die vermeintliche Genossenschaft investiert haben. Auch in diesem Fall nutzte der Vermittler die Gebärdensprache, um Vertrauen aufzubauen. So habe die Frau schließlich fast 300.000 Euro in das Unternehmen des Angeklagten gesteckt.
Bundesweit Menschen um 800.000 Euro betrogen
Zwischen 2016 und 2020 soll der Angeklagte von zahlreichen Menschen Mitgliedsbeiträge in der Genossenschaft oder Anlagegeld kassiert haben. Angeklagt ist ein Schaden von insgesamt knapp 800.000 Euro.
Angeklagter entschuldigt sich bei den Opfern
Beim Prozessauftakt räumte der Angeklagte Fehler und Versagen ein. Es sei aber nie Ziel gewesen, die Anleger zu betrügen. Auch seien nicht gezielt Menschen mit Hörbehinderung ausgesucht worden. Er entschuldigte sich bei den Opfern und sagte, er wolle versuchen, den Schaden wiedergutzumachen.
Für den Prozess am Bad Kreuznacher Landgericht sind mehrere Verhandlungstage vorgesehen. Ein Urteil ist für Anfang Februar geplant.
Sendung am Di., 17.12.2024 6:00 Uhr, SWR4 RP am Morgen, SWR4 Rheinland-Pfalz