Der Mann, der einen JVA-Beamten niedergestochen haben soll, steht im Gerichtssaal in Frankenthal unter schwerer Bewachung

Rheinland-Pfalz Frankenthal: Häftling soll Beamten in JVA niedergestochen haben - 15 Jahre Haft gefordert

Stand: 10.12.2024 16:58 Uhr

Im Prozess um einen Häftling, der einen Justizbeamten in der JVA Frankenthal niedergestochen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft 15 Jahre Haft gefordert. Der Mann soll bei seiner versuchten Flucht aus dem Gefängnis einen Beamten niedergestochen haben.

Das Landgericht in Frankenthal hatte die Verhandlung am Dienstag erneut stark schützen lassen: Kurz vor Verhandlungsbeginn wurde der Angeklagte in den Saal geführt - umringt von zehn Polizeibeamten in voller Montur mit Helm und vermummt – nur die Augen waren noch zu sehen. Der Angeklagte selbst war die ganze Zeit an Händen und Füßen gefesselt und dicht von den Beamten umstellt.

Der Mann, der einen JVA-Beamten niedergestochen haben soll, steht im Gerichtssaal in Frankenthal unter schwerer Bewachung

Der Angeklagte steht im Gerichtssaal in Frankenthal unter schwerer Bewachung

Der 23-Jährige muss sich in dem Prozess verantworten, weil er laut Anklage im September 2023 aus seiner Haft in der JVA Frankenthal fliehen wollte und dabei auf einen Beamten eingestochen haben soll - mit einer etwa zehn Zentimeter langen, scharfkantigen Scherbe eines Tellers.

Plädoyer: Staatsanwältin fordert lange Haft

Der 23-jährige Angeklagte sei nicht nur gefährlich, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer, sondern auch fordernd, aufdringlich, provokant, arrogant, manipulativ und berechnend. Das alles habe auch das psychiatrische Gutachten ergeben, zudem sei der Angeklagte voll schuldfähig. Und daher sei die Tat als "versuchter Mord aus niedrigen Beweggründen" einzuordnen. Sie forderte 15 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung für den Mann.

Die Nebenklägerin, die den verletzten Justizbeamten vertritt, plädierte auf eine lebenslange Haftstrafe. Der Verteidiger sagte, er könne sich ja schlecht der Forderung der Staatsanwaltschaft anschließen, aber es gebe leider wenig, was seinen Mandanten entlasten könne. Deswegen forderte er eine Freiheitsstrafe, die unter der der Staatsanwaltschaft liegt.

Mann wegen versuchten Mordes angeklagt

Der Mann hatte laut Anklage am Tattag zwei Justizvollzugsbeamte unter dem Vorwand, dass die Spülung seiner Toilette nicht funktioniere, in seine Zelle gelockt. Einem von ihnen rammte er die Scherbe in den Hals. Nur durch Zufall sei der Stich nicht lebensbedrohlich gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Nach dem Stich in den Hals soll es zu einem Handgemenge gekommen sein, bei dem der angeklagte Häftling den Hauptschlüssel, den die Beamten bei sich hatten, rauben konnte. Er schaffte es offenbar bei seinem Fluchtversuch bis in den Gefängnishof. Später wurde er von Polizeibeamten überwältigt.

Die JVA in Frankenthal

Die JVA in Frankenthal

Angeklagter verbüßt derzeit vierjährige Haftstrafe

Der Angeklagte stammt aus Syrien. Der 23-Jährige war vor der Attacke in Frankenthal und auch danach immer wieder aggressiv aufgefallen. Anfang März 2023 hatte er in der JVA Wittlich in Untersuchungshaft gesessen und dort einem Justizvollzugsbeamten einen Kopfstoß versetzt und einem anderen Beamten an die Hüfte getreten. Er wurde vom Landgericht Mainz im April zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Auch diese Taten fließen in die geforderte Gesamtstrafe der Staatsanwaltschaft von 15 Jahren mit ein. Das Urteil des Gerichts wird für den 18. Dezember erwartet.

Was bedeutet Sicherungsverwahrung?
Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres Verbrechen verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Die Täter können theoretisch unbegrenzt eingesperrt bleiben. Die Bedingungen müssen deutlich besser sein als im Strafvollzug, zudem muss es ein größeres Therapieangebot und Betreuung geben. Die Sicherungsverwahrung ist grundsätzlich zeitlich nicht begrenzt. Ob sie fortbesteht, prüft ein Gericht in regelmäßigen Abständen.

Sendung am Di., 10.12.2024 10:00 Uhr, SWR4 am Vormittag, SWR4

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