Stimmzettel der Briefe für eine Wahl werden ausgezählt

Nordrhein-Westfalen Nach Gerichtsurteil: Landtag korrigiert Kommunalwahlgesetz

Stand: 04.06.2025 15:00 Uhr

CDU, SPD und Grüne hatten im Sommer 2024 das Kommunalwahlgesetz geändert. Mit rechtswidrigen Regelungen. Jetzt wurde das Problem gelöst.

Von Christoph Ullrich

Die Kommunalwahl im kommenden Herbst wird nach dem Verfahren vorheriger Wahlen abgehalten. Das entsprechende Gesetz wurde auf Antrag von CDU, SPD, Grünen und FDP wieder auf den alten Stand zurückgesetzt. Grund war eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Münster. Der hatte Mitte Mai entschieden, dass kleine Parteien in dem zuvor geänderten Gesetz benachteiligt gewesen wären.

Im Sommer 2024 hatten CDU, Grüne und SPD nämlich die Berechnungsformeln für die Sitzverteilung angepasst. Dadurch sollten Stimmreste nach dem Komma eher den Parteien mit den meisten Stimmen zugutekommen, statt den kleineren Parteien. Simon Rock von den Grünen hatte die Berechnungsgrundlage erstellt. Seine Grundidee: Würden nach seinem Verfahren Sitze verteilt werden, sollte die Zerklüftung der Räte abgemildert werden und sie sei gerechter.

Neues Verfahren benachteiligt die Kleinen

Bei der Kommunalwahl gilt, anders als bei der Bundestags- und Landtagswahl, keine Sperrklausel. Seit Jahren gibt es eine Debatte über zu viele kleine Fraktionen in den Räten, wodurch die Arbeit erschwert werden würde. Deshalb wurde das sogenannte "Rock-Verfahren" eingeführt.

Allerdings kam ein von CDU und Grünen zunächst zurückgehaltenes Gutachten zu dem Schluss, das neue Verfahren "bevorzugt die stärkeren Parteien auf Kosten der schwächeren Parteien". FDP, Volt, Linke, die PARTEI sowie das BSW legten gegen die Regelung Beschwerde ein und bekamen vor dem Landesverfassungsgerichtshof Recht. Das neue Verfahren verletze die kleineren Parteien "in ihren verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechten auf Chancengleichheit", so die Mehrheit der Verfassungsrichter in ihrer Begründung.

Damit war der Landtag aufgefordert, das Gesetz unmittelbar zu ändern. Mit der heutigen Sitzung ist das jetzt einstimmig geschehen und das alte Verfahren für die Kommunalwahl wieder eingesetzt. Vor allem auch, weil die Abstimmung im Herbst unmittelbar vor der Tür steht und sie rechtssicher durchgeführt werden soll. Zeit für ein ganz neues Verfahren gab es daher nicht.

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