Niedersachsen VW: Bundesarbeitsgericht prüft Betriebsratswahl von 2022
Muss die Betriebsratswahl 2022 bei Volkswagen wiederholt werden? Diese Frage prüft heute das Bundesarbeitsgericht. In erster Instanz hatten die Klägerinnen und Kläger Recht bekommen.
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt prüft heute die Gültigkeit der Betriebsratswahl im Jahr 2022 bei VW in Wolfsburg. Der Wahlvorstand hatte wegen der Coronapandemie beschlossen, die Wahl überwiegend per Briefwahl abzuhalten. Klägerinnen und Kläger hatten unter anderem den Umfang der Briefwahl beanstandet: Dabei sei gegen den Vorrang der Präsenz- vor der Briefwahl verstoßen worden.
Erste Instanz gab Klägern recht
Die Liste der Industriegewerkschaft (IG) Metall mit Betriebsratschefin Daniela Cavallo war mit großem Abstand als Siegerin hervorgegangen. Geklagt hatten neun Kandidaten unterlegener Listen. Das Arbeitsgericht Braunschweig gab ihnen in erster Instanz recht, das Landesarbeitsgericht in Hannover hob den Beschluss wieder auf. Jetzt entscheidet das Bundesarbeitsgericht.