Niedersachsen OLG Celle: AfD-Landeschef Schledde bekommt vorerst recht
Das Oberlandesgericht in Celle hat ein Versäumnisurteil verhängt. Dabei prüft es ausschließlich die Klageseite. In dem Verfahren ging es um Aussagen von AfD-Aussteiger Emden zum möglichen Verkauf von Listenplätzen.
Das Versäumnisurteil verhängte das Oberlandesgericht, weil weder Christopher Emden noch seine Anwältin - die auch seine Frau ist - zum Verhandlungstermin vergangene Woche erschienen waren. AfD-Landeschef Ansgar Schledde gab sich am Montag zufrieden: "Die bösartigen Behauptungen des Beklagten haben sich als das herausgestellt, was sie sind: Falschaussagen, die einzig getätigt wurden, um der AfD Niedersachsen zu schaden." Das Urteil zeige außerdem, dass die Zeugen unglaubwürdig seien.
Zeugen werden in Versäumnisurteil nicht berücksichtigt
Doch ein Versäumnisurteil dient vor allem auch dazu, den Prozess nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Eben dann, wenn eine Partei nicht zum Verfahren erscheint. In solch einem Fall prüft das Gericht ausschließlich die Schlüssigkeit der Klage - also Schleddes Argumente für eine Berufung. Die Zeugenaussagen aus der vergangenen Woche werden nicht berücksichtigt, hieß es von Seiten von des Oberlandesgerichts. Da hatten zwei weitere AfD-Mitglieder schwere Vorwürfe gegen Schledde erhoben. AfD-Aussteiger Emden kann nun innerhalb der nächsten zwei Wochen Berufung einlegen. Tut er dies, wird das Verfahren am Oberlandesgericht fortgesetzt.
4.000 Euro für aussichtsreichen Listenplatz bei Landtagswahl?
In dem Prozess ging es konkret um Emdens Behauptung, ihm sei ein aussichtsreicher Listenplatz gegen 4.000 Euro angeboten worden. Das sei für die Landtags- und Bundestagswahl gängige Praxis gewesen, sagte Emden. Gezahlt werden sollte auf Schleddes Privatkonto - die sogenannte "Kriegskasse". Schledde klagte gegen diese Aussage auf Unterlassung - vor dem Landgericht Verden. Das Landgericht wies die Klage im März ab, weil es Emden für glaubhaft hielt. Deshalb ging Schledde nun vor dem Oberlandesgericht in Celle in Berufung.
Vorwurf Teil weiterer Verfahren
Doch auch wenn das Oberlandesgericht nun vorerst eine Entscheidung getroffen hat: Der Vorwurf ist Teil weiterer Verfahren. So wird vor dem Staatsgerichtshof unter anderem wegen des möglichen Verkaufs von Listenplätzen über eine Wiederholung der Landtagswahl 2022 verhandelt. Der Staatsgerichtshof hat den Eingang der Zahlungen auf Schleddes Privatkonto festgestellt. Eine Entscheidung soll voraussichtlich Anfang Dezember fallen. Auch strafrechtliche Konsequenzen werden geprüft - wegen der "Kriegskasse" ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover gegen Schledde.
Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 04.11.2024 | 19:00 Uhr