Kreuz auf einem Wörterbuch mit dem Wort Missbrauch.

Niedersachsen Missbrauchsvorwürfe: Kirchengericht verbietet Entlassung von Pastor

Stand: 06.11.2024 17:10 Uhr

Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers möchte einen Pastor aus dem Amt verbannen, gegen den es Vorwürfe sexualisierter Gewalt gibt. Doch das zuständige Kirchengericht hat geurteilt, dass dies rechtlich nicht möglich ist.

Die Landeskirche wollte die Ernennung des Mannes zum Pastor zurücknehmen. Sie vertrat vor dem kircheninternen Gericht die Ansicht, dass die ihr damals unbekannten Vorwürfe einer Einstellung als Pastor entgegengestanden hätten. Der Mann war rechtlich dagegen vorgegangen, der zuständige Rechtshof der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen hat dem Widerspruch des Pastors nun stattgegeben. Vor seiner Ernennung soll der Geistliche im Jahr 2004 eine damals 15-Jährige bei einer Chorfreizeit in einem Schwimmbecken belästigt haben. Die Frau hatte die Vorwürfe später bekannt gemacht. Zu jener Zeit war der Mann laut Landeskirche noch nicht als Pastor im Amt.

Tatvorwurf wurde erst später strafbar

Der Vorsitzende Richter, Martin Goos, sagte im Rahmen des Verfahren: "Das Geschehen ist als sexuelle Belästigung zu sehen." Allerdings seien die Handlungen erst seit 2016 strafbar. Für eine Verurteilung sei allerdings die Rechtslage zum Tatzeitpunkt entscheidend - auch wenn das aus heutiger Sicht für manchen unbefriedigend erscheine, so Goos.

Erste Vorwürfe bereits 2018 bekannt

Die Landeskirche hatte eigenen Angaben zufolge bereits zum zweiten Mal versucht, den Geistlichen aus dem Dienst zu entfernen. 2018 hatte es demnach weitere Vorwürfe gegen den Mann gegeben. Nancy Janz ist die Sprecherin des Beteiligungsforums Sexualisierte Gewalt und Leiterin der Fachstelle zu sexualisierter Gewalt in der Bremischen Kirche. Sie hatte dem Pastor vorgeworfen, sie erstmals als 17-Jährige und auch später noch mehrfach sexuell missbraucht zu haben und ihn nach der Verjährungsfrist angezeigt. Damals sei die Entlassung des Pastors ebenfalls gescheitert, so die Kirche. Es habe nicht eindeutig nachgewiesen werden können, dass Janz zum Tatzeitpunkt minderjährig war.

Landeskirche prüft Rechtsmittel

Laut Landeskirchenamtspräsident Jens Lehmann will die Landeskirche zunächst das schriftliche Urteil abwarten und dann prüfen, ob sie Rechtsmittel einlegt. Eine bereits bestehende Verfügung, dass der Beschuldigte nicht mit Kindern und Jugendlichen arbeiten darf, bleibe derweil bestehen.