Auf dem Ärmel einer blauen Uniform steht das Wort Zoll und der Bundesadler ist abgebildet.

Niedersachsen Kurierdienstleister aus Holzminden muss 207.000 Euro zahlen

Stand: 18.09.2024 12:52 Uhr

Der Unternehmer soll seinen Mitarbeitern nur die Auslieferung als Arbeitszeit vergütet haben - nicht das Packen im Lager.

Der Inhaber eines Kurierdienstes aus Holzminden muss wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz und die Aufzeichnungspflicht eine Geldbuße von rund 207.000 Euro zahlen. Das teilte das Hauptzollamt Braunschweig mit. Demnach zahlte der Unternehmer seinen Mitarbeitenden zwischen September 2019 und Juni 2021 nur die Auslieferungszeiten, ließ jedoch Vorbereitungs- und Sortierarbeiten im Logistikzentrum unvergütet. Insgesamt seien auf diese Weise rund 57.000 Euro an Lohn unterschlagen worden, so der Zoll.