Ein Mann in Anwaltsrobe und ein Mann in zivil, dessen Gesicht verpixelt ist, nebeneinander stehend.

Hessen Fall Alexander B.: Ex-Oberstaatsanwalt scheitert mit Revision beim Bundesgerichtshof

Stand: 17.04.2025 16:48 Uhr

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den korrupten Frankfurter Ex-Oberstaatsanwalt Alexander B. bestätigt. Er war wegen Korruption und Untreue verurteilt worden. B. verliert damit seinen Beamtenstatus samt Pensionsansprüchen.

Das Urteil gegen den korrupten ehemaligen Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander B. ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision verworfen und das Frankfurter Urteil damit bestätigt, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte.

B. war im Mai 2023 vom Frankfurter Landgericht wegen Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Er leitete in Frankfurt die Abteilung zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen - brachte laut dem Urteil aber selbst 13 Jahre lang erhebliche "kriminelle Energie" auf und bereicherte sich nebenbei durch Korruption.

BGH: "Im Wesentlichen keine Rechtsfehler"

B. hatte eine Firma mit gegründet, die Gutachten für seine Abteilung machte. Er und sein Geschäftspartner verdienten an diesem Geschäftsmodell über Jahre. Mit dem Nebeneinkommen aus Schmiergeldern soll sich B. einen luxuriösen Lebensstil finanziert haben. Der mitangeklagte Geschäftspartner bekam eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Dem Staat entstand ein Schaden von mehr als einer halbe Million Euro.

Die Steuerhinterziehung räumte B. im Prozess vor dem Frankfurter Landgericht ein, er wehrte sich allerdings gegen den Vorwurf der Untreue und zog damit vor den Bundesgerichtshof. Der BGH stellte im Fall der Steuerhinterziehung das Verfahren ein. Angeklagt war B., weil er die illegalen Einnahmen nicht versteuert hatte. Dieser Anklagepunkt fiel damit weg, allerdings hat Alexander B. dadurch kein geringeres Strafmaß bekommen.

Das höchste deutsche Gericht entschied nun, dass im Urteil des Frankfurter Landgerichts "im Wesentlichen keine Rechtsfehler" seien. Mit dieser Entscheidung verliere B. auch seinen Beamtenstatus, teilte der BGH am Donnerstag mit. Er ist nun offiziell kein Oberstaatsanwalt mehr und verliert zudem seine Pensionsansprüche.

BGH: keine Auswirkungen auf Freiheitsstrafe

Nur in zwei Punkten hatte der BGH Bedenken: Einmal ging es um die Verurteilung des Ex-Top-Juristen wegen Verkürzung der Einkommenssteuer und einmal um die des Mitangeklagten wegen eines Subventionsbetrugs. Die Fälle wurden von der Strafverfolgung ausgenommen. 

Auf die Höhe der jeweiligen Freiheitsstrafen der beiden Angeklagten habe das aber keine Auswirkungen, teilte das Gericht weiter mit. Die Revisionen wurden daher im restlichen Umfang verworfen.

Viel Kritik an Vorgehen im Fall Alexander B.

Der Fall hatte für Aufsehen und Kritik gesorgt: Niemand hatte die Korruption durch den Oberstaatsanwalt bemerkt. Der Vorsitzende Richter in Frankfurt sprach von einem "Kontrollversagen auf ganzer Linie". Das "ganz massive Organisations- und Überwachungsverschulden der Justiz" wurde als strafmildernd gewertet.

Es habe keine Kontrollmechanismen in der hessischen Justiz gegeben. Inzwischen gilt bei der Vergabe von Gutachten das Vier-Augen-Prinzip.

Seit drei Jahren in Untersuchungshaft

Kritisiert wurde auch, dass der Fall von der Frankfurter Staatsanwaltschaft bearbeitet wurde, in der Alexander B. selbst gearbeitet hatte. Das sei eine "katastrophale Entscheidung", sagte der Vorsitzende Richter im Verfahren 2023. Auch die Anklageerhebung in Frankfurt sei "nicht unbedingt glücklich" gewesen.

Alexander B. sitzt seit mehr als drei Jahren in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Rohrbach in Rheinland-Pfalz. Noch ist laut seinem Anwalt unklar, ob er nach Hessen überstellt wird. Gegen Ende des Jahres wird er seine Haftstrafe zu zwei Dritteln verbüßt haben. Dann kann geprüft werden, ob eine vorzeitige Entlassung aus der Haft möglich ist.