Hessen A49-Lückenschluss in Mittelhessen verzögert sich: Baumängel festgestellt
Das letzte Teilstück der A49 zwischen Schwalmstadt und dem Ohmtal-Dreieck in Mittelhessen wird doch nicht bis Jahresende freigegeben. Die Fertigstellung verzögert sich wegen Baumängeln.
Der Lückenschluss der A49 zwischen der Anschlussstelle Schwalmstadt und dem Ohmtal-Dreieck werde erst im ersten Quartal 2025 für den Verkehr freigegeben, teilten die Autobahn GmbH und die Projektgesellschaft Deges am Mittwoch mit.
Noch im September hieß es, dass die Arbeiten im Zeitplan seien und das letzte Teilstück noch vor Jahresende freigegeben werden solle.
Bauliche Mängel nicht kurzfristig zu beheben
Die Begründung: Der Neubau des Autobahnabschnitts sei zwar in vierjähriger Bauzeit bis Anfang Dezember "nahezu vollständig fertiggestellt" worden. Es seien aber noch Rest- und Nacharbeiten erforderlich - unter anderem an einem Teil der Entwässerungsleitungen.
Bei Qualitätskontrollen seien an einigen Stellen bauliche Mängel festgestellt worden. Sie müssten vor der Verkehrsfreigabe behoben werden.
"Die erforderlichen Arbeiten können nicht kurzfristig durchgeführt werden", heißt es in der Mitteilung von Autobahn GmbH und Deges. Ein fester Termin für die Inbetriebnahme des Teilstücks könne derzeit nicht genannt werden.
Die Autobahn 49 soll Kassel und Gießen besser verbinden. Zudem sollen umliegende Straßen sowie die Autobahnen 5 und 7 entlastet werden.
Umstrittenes Verkehrsprojekt
Gegen die Rodungen für den Autobahn-Weiterbau hatte es im Herbst und Winter 2020 massive Proteste von Umweltschützern gegeben. Sie sahen das Projekt im krassen Widerspruch zu einer umweltfreundlichen Verkehrswende und Klimapolitik.
Der A49-Weiterbau wurde zu einem der umstrittensten Verkehrsprojekte Deutschlands.
Dannenröder Forst als Symbol des Konflikts
Einer der Schauplätze, an denen es zum Zusammentreffen von Demonstrierenden und Polizei kam, war der Dannenröder Forst bei Homberg (Ohm) im Vogelsbergkreis - er wurde zum Symbol des Konflikts.
Noch im März verhandelte das Verwaltungsgericht Gießen über den Einsatz von Schlagstöcken der Polizei bei der Räumung des Waldes.