Das Berliner Sendehochhaus vom RBB (l) und das Haus des Rundfunks in der Masurenallee. (Quelle: dpa/Jens Kalaene)

Brandenburg Urteil des OVG: rbb muss FDP nicht zur Fernseh-Wahldebatte einladen

Stand: 16.09.2024 15:33 Uhr

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) ist nicht verpflichtet, die FDP zu seiner Fernseh-Wahldebatte am Dienstag einzuladen. Das hat das Oberverwaltungsgericht am Freitag entschieden und am Montag bekanntgegeben.

Symbolbild: RBB, Fernsehzentrum des Rundfunk Berlin Brandenburg, auf der Masurenallee in Berlin Charlottenburg. (Quelle: dpa/Held)
FDP will weiterhin gerichtlich die Teilnahme an rbb-Wahldebatte erzwingen

mehr

Gericht: Angemessene Berücksichtigung der FDP durch den rbb

Die FDP hatte dem rbb Wahlkampfverzerrung vorgeworfen, weil sie nicht eingeladen war. Teilnehmen sollten nach den Kriterien des rbb nur die Spitzenkandidaten der Parteien, die entweder aktuell im Landtag vertreten sind oder eine realistische Chance haben, in Fraktionsstärke in den Landtag einzuziehen.

Der Landesverband der FDP, die derzeit nicht im Landtag vertreten ist und Umfragen zufolge auch nicht in den Landtag einziehen wird, werde in dem Gesamtkonzept des rbb zur Vorwahlberichterstattung angemessen berücksichtigt, so die Begründung des Gerichts.

Sendung: rbb24 Inforadio, 16.09.2024, 14 Uhr