Brandenburg Ostprignitz-Ruppin und Oberspreewald-Lasuitz: Fehlfahrten von Krankenwagen müssen künftig vom Verursacher selbst gezahlt werden
Immer öfter wird der Rettungsdienst gerufen - auch wenn das medizinisch nicht immer notwendig ist. Dadurch entstehen teilweise Kosten in Höhe von zwei Millionen Euro pro Jahr. Künftig müssen die Verursacher der Fehlfahrten in zwei Landkreisen zahlen.
In Brandenburg gibt es einen anhaltenden Streit zwischen Landkreisen und Krankenkassen über die Finanzierung von sogenannten Fehlfahrten von Rettungsdiensten. Aktuell werden die Kosten für diese Fahrten noch von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.
Die Landkreise Ostprignitz-Ruppin und Oberspreewald-Lausitz haben nun ihre neuen Gebührensatzungen beschlossen: Sofern ein Rettungswagen oder ein Notarzt-Fahrzeug umsonst ausrückt, müssen dort künftig diejenigen zahlen, die ihn alarmiert haben. Die Kreistage haben vergangene Woche Donnerstag entsprechende Änderungen der Satzungen beschlossen [ostprignitz-ruppin.de und osl-online.de]. Beide werden ab 1. Januar 2025 gelten.
Landrat: Krankenkassen nicht mehr bereit, zu zahlen
"Wenn festgestellt wird, dass überhaupt keine medizinische Notwendigkeit bestand, wird hinterher tatsächlich ein entsprechender Gebührenbescheid kommen", sagte Landrat Ralf Reinhardt (SPD) dem rbb auf Nachfrage: "Wir müssen uns an dieser Stelle den Entwicklungen anpassen, und darauf Rücksicht nehmen, dass die Krankenkassen nicht mehr bereit sind, das zu bezahlen." Es seien bereits Klagen der Kassen eingegangen, erklärte Reinhardt.
Es dürfe auch nicht vergessen werden, dass dann die Krankenwagen und Ärzte gebunden seien und für andere Notfalleinsätze nicht zur Verfügung stehen, betonte der Landrat.
Eine missbräuchliche Alarmierung ist es laut Landkreis zum Beispiel dann, wenn jemand den Rettungsdienst anfordert, obwohl er weiß oder hätte wissen müssen, dass ein Einsatz von Rettungsmitteln nicht gerechtfertigt ist. Ein Beispiel dafür: Es hätte auch die Fahrt zu
einem Hausarzt während der Öffnungszeiten oder zu einem Bereitschaftsarzt gereicht.
Wer jedoch wirklich überzeugt ist, dass es sich um einen echten Notfall handelt, muss nicht zahlen: "Fehleinsätze und Fehlfahrten, die im guten Glauben eines Notfalls entstehen, sollen weiterhin nicht durch Patient oder Anrufer getragen werden", so Landrat Ralf
Reinhardt.
Bis zu 3.600 Fehlfahrten pro Jahr
Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin kommt es bei rund 20.000 Einsätzen des Rettungsdienstes jährlich zu 2.700 bis 3.600 Fehlfahrten. Dadurch werden pro Jahr Kosten in Höhe von rund zwei Millionen Euro verursacht. Mehr als 1.000 Euro können im Einzelfall an Kosten anfallen - je nachdem welches Fahrzeug zu einem Einsatz ausrückt.
Diese Kosten werden nun an diejenigen weitergegeben, die die sogenannten Fehlfahrten verursachen. Die endgültige Entscheidung, ob ein Einsatz medizinisch notwendig war oder ist, trifft grundsätzlich ein Arzt.
Der Kreistag Ostprignitz-Ruppin hat auch die Gebührensätze angepasst: Rückt im Landkreis ein Rettungswagen aus, werden künftig laut neuer Satzung pauschal 1.023,48 Euro fällig. Fährt ein Krankentransportwagen los, kostet das 320,30 Euro. Kommt ein Notarzt-Einsatzfahrzeug (inklusive Notarzt) zum Einsatz, entstehen in Zukunft Kosten in Höhe von 1.045,14 Euro.
Sendung: rbb Antenne Brandenburg (Büro Perleberg), 02.12.2024, 08:30 Uhr
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