Brandenburg Neudeck (Elbe-Elster): Streit um Solaranlage - Rückbau oder Abriss droht
Nach Recherchen des rbb im August zur Photovoltaikanlage der Familie Klage meldet sich nun die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Elbe-Elster mit einem Ultimatum: Vier Monate Zeit für einen Rückbau der Anlage oder der Abriss droht.
Stefanie Klages Aktenordner zum Streit mit den Behörden ist inzwischen randvoll. Nach zwei Jahren der Auseinandersetzungen sieht es nun jedoch so aus, als würden die zwei Solarpanels in Blickrichtung zum Schloss Neudeck vor dem Aus stehen.
"Die Denkmalschutzbehörde teilte uns im November mit, dass wir die Anlage ersatzlos zurückbauen sollen. Vier Monate haben wir dafür Zeit, sonst wollen die uns das Ding abreißen", erklärt Klage.
Seit 2017 besitzt die Familie aus Neudeck ihre Solaranlage auf dem Hausdach – und das in einer Entfernung von rund 100 Metern Luftlinie zum leer stehenden Schloss Neudeck. Das Haus der Klages, früher Teil des Gutshofs vom Schloss, ist seit Jahrzehnten vom Denkmalschutz befreit. Somit unterliegt der Bau ihrer PV-Anlage keinen denkmalrechtlichen Auflagen, behauptet die Familie.
Die zuständige Denkmalschutzbehörde Herzberg sieht das jedoch völlig anders, denn: In den Augen der Behörde stören die "wild angeordneten Panele" der Anlage und sorgen für eine, Zitat: "erhebliche Beeinträchtigung des Schlossareals". Demnach greife der Umgebungsschutzbereich des denkmalgeschützten Schlosses Neudeck, auch für das nicht denkmalgeschützte Dach der Familie Klage.
Probleme beginnen 2022 mit Verwalterwechsel
Bis in das Jahr 2022, also fünf Jahre nach dem Bau der Anlage, störte sich jedoch niemand an der Ästhetik des Bauernhaus-Dachs. Erst nach einer erstmaligen Begehung mit dem neuen Schlossverwalter, einem millionenschweren österreichischen Vermögensverwalter, stellte sich für die Behörde heraus, dass die Solaranlage der Familie Klage weg muss. Ein Gespräch, ob die PV-Anlage der Klages dem Anblick des maroden Schlosses wirklich schadet, lehnte der Schlossverwalter bis dato ab und verweist auf die Entscheidung der zuständigen Behörde.
Aus juristischer Sicht ist die Lage eindeutig
Das Schloss Neudeck ist eine Ruine, 2017 wurde es von einer Immobilienfirma mit Sitz in Berlin gekauft. Einmal im Monat käme der Hausmeister, um Rasen zu mähen, erläutert Stefanie Klage, ansonsten liege das gesamte Gelände brach. Die Rechtslage scheint der Denkmalschutzbehörde jedoch, trotz der andauernden Verwahrlosung des Schlosses, recht zu geben.
Der Umgebungsschutzbereich des Denkmals darf nicht gestört werden. Die Hoheit über diese Entscheidung liegt bei der Behörde in Herzberg, welche sich auf das brandenburgische Denkmalschutzgesetz beruft. Die genaue Rechtslage erläuterte der Berliner Rechtsanwalt Arne Raue dem rbb bereits im Sommer. "Dieser Umgebungsschutz soll bezwecken, dass Denkmäler nicht verunstaltet werden, dadurch dass man die nähere Umgebung verändert und so die Wirkkraft eines Denkmals schmälert", so Raue.
Die Lage spitzt sich zu
Inzwischen ist das Dach der Familie Klage eines der berühmtesten in Deutschland. Die überregionale Berichterstattung nach den Recherchen des rbb führte dazu, dass sich selbst das zuständige Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) gezwungen sah einzuschreiten. In einem Schreiben, welches dem rbb vorliegt, stelle das MWFK fest, dass die PV-Module "[...] denkmalverträglich auf weniger auffällige Dächer anderer Nebengebäude umgesetzt werden könnten, ohne dass dafür ein unverhältnismäßiger Aufwand ersichtlich wäre".
Für Stefanie Klage ist das Schreiben des Ministeriums jedoch völlig unverständlich. "Wir haben ansonsten nur Schattendächer. Sie legen sich doch auch nicht in den Schatten, wenn sie sich Sonnen wollen, oder?"
Auch das Schreiben des MWFK ignoriert die Familie und lässt die Anlage auf dem Dach. Die Konsequenz: Mit der Ordnungsverfügung der unteren Denkmalschutzbehörde tickt nun die Uhr. Zwar haben die Klages inzwischen einen Widerspruch samt eines Befangenheitsantrags gegen das Amt und deren Verfügung eingereicht, jedoch ist die Aussicht auf Erfolg aufgrund der Rechtslage gering. "Wir kämpfen weiter!" Ein Einlenken der Klages, die Anlage vielleicht doch umzusetzen, bleibt weiterhin ausgeschlossen.
Sendung: rbb Antenne Brandenburg, 10.12.2024, 18:30 Uhr