Baden-Württemberg Wie ein angeschlossenes Fahrrad zur Schadenersatzforderung von 1.043 Euro führt
Schloss knacken, wegstellen, Schadenersatz fordern - ein Prozess beschäftigt das Amtsgericht seit Jahren. Es ist nicht das einzige Verfahren dieser Art, immer mit demselben Protagonisten.
Folgender Fall beschäftigt das Amtsgericht in Karlsruhe schon seit rund drei Jahren: Eine Frau will im Jahr 2021 ihr Auto in einer Werkstatt abholen. Sie fährt mit dem Fahrrad dorthin und schließt es in der Nähe an den Zaun einer ehemaligen Mietwerkstatt ab. Am kommenden Tag will sie das Fahrrad wieder abholen. Aber es ist weg. Der Besitzer der Mietwerkstatt hat das Fahrrad entfernt und auf sein Grundstück genommen.
Besitzer von ehemaliger Mietwerkstatt in Karlsruhe will Geld haben
Statt ihres Fahrrads erhält die Frau am 5. März 2021 ein Schreiben. Der Besitzer der Mietwerkstatt fordert sie darin auf, ihr Fahrrad nicht wieder an den Zaun seines Geländes anzuschließen. Darüber hinaus will er auch noch Geld von ihr: 1.043 Euro Schadenersatz für angeblich entstandene Kosten und Anwaltsgebühren.
Seit August desselben Jahres beschäftigt der Fall auch das Amtsgericht Karlsruhe. Unter anderem ein Gutachten hat den Prozess laut einer Sprecherin über Monate verzögert. "Dieses Gutachten musste aufgrund von Fotos gefertigt werden, die zunächst nicht vorlagen", erklärt sie gegenüber dem SWR. Wo das Fahrrad heute ist, ist dem Gericht nicht bekannt.
Die Frau hat dem Besitzer der ehemaligen Mietwerkstatt bereits vor Gericht zugesichert, ihr Fahrrad nicht mehr an dem Zaun anzuschließen. Er hat auch schon zugesagt, das Fahrrad wiederzugeben - aber nur, wenn sie den aus seiner Sicht entstandenen Schaden bezahlt. Dabei fordert er laut Gericht neben den Kosten für den Anwalt auch Schadenersatz für diverse andere Posten: unter anderem 1,50 Standgebühr pro Tag, 176 Euro für die Entfernung des Fahrrads, 125 Euro für die Nutzung des Zauns und 10 Euro für die Fotos, die er als Beweis machen musste.
Viele ähnliche Fälle dieser Art am Amtsgericht Karlsruhe
Der Fall ist nicht der erste seiner Art. "Es gab bereits in der Vergangenheit Zivilverfahren, wo es darum ging, dass Fahrzeuge, die im Bereich der Einfahrt eines Grundstücks, das dem Beklagten gehört, geparkt waren, abgeschleppt wurden", sagt die Sprecherin des Amtsgerichts. "Und dann eben Streit darüber bestand, ob diese Fahrzeuge gegen Zahlung eines Schadensersatzes herausgegeben werden müssen oder eben auch ohne eine Zahlung herausgegeben werden müssen."
In der Verhandlung am Mittwoch ist weder der Anwalt noch der Besitzer der Mietwerkstatt aufgetaucht, das war bereits zum zweiten Mal der Fall. Das Urteil soll am 8. November verkündet werden.
Sendung am Do., 24.10.2024 10:30 Uhr, SWR4 BW Studio Karlsruhe