Baden-Württemberg Stadt Weingarten erteilt AfD Nutzungsverbot für Kongresszentrum
Die AfD darf das Kultur- und Kongresszentrum in Weingarten zwei Jahre nicht nutzen. Bei einem Bürgerdialog hatte es laut Stadt zahlreiche Verstöße gegeben. Die AfD will sich dagegen wehren.
Die Stadt Weingarten (Kreis Ravensburg) verbietet der AfD, in den kommenden zwei Jahren das Kultur- und Kongresszentrum zu nutzen. Mitte September hatte die AfD Landesgruppe Baden-Württemberg dort einen Bürgerdialog veranstaltet. Laut Stadt war es dabei zu zahlreichen Zwischenfällen und Verstößen gegen die Miet- und Nutzungsregelungen gekommen.
Stadt: AfD hat gegen Nutzungsregeln verstoßen
Die Stadt hat die Vorkommnisse nach eigenen Angaben eingehend geprüft. Sie wirft der AfD vor, dass - anders als in den Nutzungsregeln vereinbart - bei weitem nicht allen Besuchern Einlass gewährt worden sei. Vertreter der Presse seien teils erst nach langer Diskussion in das Kongresszentrum eingelassen worden. Zudem verweist die Stadt auf Ermittlungen der Polizei gegen zwei Teilnehmer, die im Verdacht ständen, verbotene extremistische Parolen bei der Veranstaltung im September geäußert zu haben.
Das Kultur- und Kongresszentrum Oberschwaben: Hier fand am 18. September ein Bürgerdialog der AfD Landesgruppe Baden-Württemberg statt.
Die Verstöße hätten sowohl städtische Verantwortliche vor Ort mitbekommen als auch Bürgerinnen und Bürger nach der Veranstaltung gemeldet, teilte die Stadt mit. Die Nutzungsregeln für politische Parteien im Kultur- und Kongresszentrum Oberschwaben sehen unter anderem vor, der Öffentlichkeit und Medienvertretern freien Zugang zu den Veranstaltungen zu gewähren.
Auch eine Geldstrafe wird fällig
Das ausgesprochene zweijährige Nutzungsverbot gilt nach Angaben der Stadt für die AfD sowie für deren Verbände, Vereinigungen, Vereine und Sonderorganisationen. Außerdem muss die Partei eine Konventionalstrafe in Höhe der doppelten Saalmiete zahlen.
AfD will sich gegen Verbot wehren
Die AfD Baden-Württemberg möchte das Nutzungsverbot nicht hinnehmen. Der AfD-Landeschef Emil Sänze sagte gegenüber dem SWR, man werde die Begründung juristisch prüfen. Er sei sich aber schon jetzt sicher, dass die Partei dagegen klagen werde.
Sendung am Fr., 25.10.2024 11:30 Uhr, SWR4 BW Studio Friedrichshafen