
Baden-Württemberg Schüler sind gegen eingeschränkte Handynutzung an BW-Schulen
Schülerinnen und Schüler haben den Vorstoß von BW-Kultusministerin Schopper kritisiert, die private Handynutzung an Schulen einzuschränken. Mit ihrer Kritik stehen sie nicht allein da.
Der Landesschülerbeirat (LSBR) hat einen Vorschlag von Baden-Württembergs Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) kritisiert. Diese hatte dafür plädiert, die private Nutzung von Handys an Schulen einzuschränken. Doch Schoppers Vorstoß sei "nicht zu Ende gedacht", sagt der LSBR-Vorsitzende Joshua Meisel am Donnerstag.
Konkret hatte die Kultusministerin etwa vorgeschlagen, dass Handys in der Schule beispielsweise im Flugmodus bleiben sollten. Schopper begründete das mit dem "Schutz von Kindern und Jugendlichen". Smartphones hätten nachweislich negative Auswirkungen auf die Konzentrationsfähigkeit, das Lernvermögen und die mentale Gesundheit.
Generelle Regelung sei nicht notwendig
Der LSBR hält eine pauschale Regelung für alle Schulen im Land allerdings für unnötig, da die Schulen in Baden-Württemberg den Umgang mit Handys sowieso schon selbst regeln würden. So seien bei einer Sitzung des LSBR am Mittwoch die anwesenden Mitglieder gefragt worden, ob es an ihren Schulen bereits Regeln zur Nutzung von Handys gebe. Diese Frage sei von allen bejaht worden.
Schülerinnen und Schüler müssten gemeinsam mit den Lehrkräften die Leitlinien für einen verantwortungsvollen Umgang mit Smartphones entwickeln. "Ein generelles Handyverbot oder übermäßige Einschränkungen würden das Problem lediglich nach Hause verlagern, anstatt eine nachhaltige Lösung zu schaffen", argumentiert der LSBR. Zudem verweist das Gremium auf Schülerinnen und Schüler die aufgrund von Behinderungen oder Diabetes auf ihr Handy angewiesen seien.
Kritik auch von anderen Organisationen
Mit seiner Kritik steht der LSBW nicht allein da. Auch die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Monika Stein, hält pauschale Regelungen nicht für notwendig. Die Schulen hätten das Thema Handynutzung schon auf dem Schirm, es brauche daher keine schulgesetzlichen Regelungen. Grundsätzliche Zustimmung kam hingegen vom Verband Bildung und Erziehung (VBE) und vom Landeselternbeirat (LEB).