Geldstücke auf einem Gebührenbescheid des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Baden-Württemberg Freiburger Gericht weist Klage gegen Rundfunkbeitrag ab

Stand: 24.10.2024 12:00 Uhr

Die Klage einer Firma, die keinen Rundfunkbeitrag mehr zahlen wollte, ist vom Freiburger Verwaltungsgericht abgewiesen worden. Die Entscheidung hat Folgen auch für weitere Klagen.

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat eine Klage gegen einen Gebührenbescheid des Südwestrundfunks (SWR) abgelehnt. Kritik am Programmangebot der öffentlich-rechtlichen Sender rechtfertige nicht die Verweigerung des Rundfunkbeitrags, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Die Entscheidung ist auch für viele ähnliche Klagen wichtig, die beim Gericht noch anhängig sind.

Klägerin begründete Kritik mit Mustertexten aus dem Internet

Die Begründung ihrer 200-seitigen Klage hatte das Unternehmen aus dem Bodenseeraum laut Gericht aus Mustertexten aus dem Internet zusammengestellt. Die Klägerin argumentierte demnach unter anderem, das Programmangebot von ARD, ZDF und Deutschlandradio verstoße gegen die Grundsätze der Ausgewogenheit, Vielfältigkeit, Diskriminierungsfreiheit und Sparsamkeit. Das Verwaltungsgericht Freiburg folgte dem nicht. Es sei ohnehin nicht Sache der Gerichte, die Einhaltung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags zu überwachen. Vielmehr sei dies die Aufgabe der Rundfunkräte der jeweiligen Sendeanstalten.

Gericht: Klägerin hat nur punktuelle Mängel vorgetragen

Auch eine vermeintliche Verfehlung des Programmauftrags ist laut dem Verwaltungsgericht nicht ersichtlich. Es verwies in diesem Zusammenhang auf das Bundesverfassungsgericht, das davon ausgehe, dass der öffentlich-rechtlich Rundfunk seinen Programmauftrag ordnungsgemäß erfülle. Die Klägerin habe lediglich punktuelle, vereinzelte Mängel des Programms vorgetragen.

Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass die Erhebung des Beitrags verfassungsgemäß ist. Daher komme eine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht nicht in Betracht. Es gebe zudem keine Anhaltspunkte dafür, dass das Bundesverwaltungsgericht im Sinn der Klägerin entscheiden würde. Da keine weiteren Rechtsmittel eingelegt wurden, ist die Entscheidung rechtskräftig.

Wie wird der Rundfunkbeitrag festgelegt?

Der Rundfunkbeitrag liegt in Deutschland aktuell bei 18,36 Euro pro Monat. Ab 2025 soll er auf 18,94 Euro steigen. Diese Erhöhung entspricht einer Steigerung von 0,8 Prozent pro Jahr in der kommenden Beitragsperiode. Mit dem Beitrag werden die Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandfunk finanziert. Wie hoch er sein soll, empfiehlt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland (KEF). Die Sender legen den Betrag also nicht selbst fest. Die Politik muss der Erhöhung zustimmen - einige Ministerpräsidenten stemmen sich derzeit dagegen. Der Fall könnte vor dem Bundesverfassungsgericht landen.

Sendung am Do., 24.10.2024 12:30 Uhr, SWR4 BW Studio Südbaden

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