Gegen Verpackungsmüll "Was verwendet wird, muss auch recycelbar sein"
Unternehmen, die Verpackungen herstellen, müssen sich bis Ende des Jahres in einem Register eintragen. Ziel ist es, die Recycling-Quote zu erhöhen. Das Register ist Teil des neuen Verpackungsgesetzes.
Ein neues Register für alle Hersteller und Vertreiber von Verpackungen soll das Recycling-System in Deutschland stärken. Das Register sei online und werde in den nächsten Tagen auch für die Öffentlichkeit zugänglich, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze.
Wer Verpackungen herstellt oder in den Verkehr bringt, darunter auch Pappbecher für Kaffee, Tragetaschen oder Verpackungen im Versandhandel, muss sich bis Ende des Jahres eintragen und damit auch an den Dualen Systemen beteiligen, die das Verpackungs-Recycling in Deutschland organisieren.
"Diejenigen, die Plastik produzieren, sollen mehr dafür zahlen", begründete Schulze die Maßnahme im ARD Morgenmagazin. "Das, was verwendet wird, muss recycelbar sein. Und das, was recycelt wird, muss auch wieder eingesetzt werden."
Recycling-Quote soll auf 63 Prozent erhöht werden
Das Register ist ein Baustein des neuen Verpackungsgesetzes, das am 1. Januar 2019 in Kraft tritt. Das Gesetz zielt unter anderem darauf ab, die Recycling-Quote in Deutschland von derzeit 26 Prozent auf 63 Prozent vom Jahr 2022 an zu erhöhen. Außerdem müssen Duale Systeme wie der Grüne Punkt in Zukunft bei ihren Lizenzgebühren recyclingfreundliche Verpackungen günstiger machen als solche, die sich schlecht wiederverwerten lassen.
Eine solche Pflicht gab es bisher auch schon - mangelnde Transparenz führte aber dazu, dass viele "systempflichtige" Verpackungen in Umlauf kamen, ohne dass die Hersteller dafür eine Lizenzgebühr zahlten.