Initiative des Gesundheitsministers Gröhe will Palliativmedizin stärken
Bundesgesundheitsminister Gröhe will die Betreuung und Versorgung sterbender Menschen verbessern. Ziel soll ein flächendeckendes Hospiz- und Palliativangebot sein. In der Union formieren sich die Gegner der organisierten Sterbehilfe.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe will nach Informationen des NDR die Hospiz- und Palliativversorgung sterbenskranker Patienten ausbauen. Per Gesetz solle dafür ein flächendeckendes Angebot gewährleistet werden, berichtet der Sender unter Berufung auf ein mit den Gesundheitspolitikern der Regierungsfraktionen abgestimmtes Papier.
Kassen sollen fast alle Kosten übernehmen
So sei geplant, Hospize finanziell stärker zu fördern. Die Kassen sollten künftig bei Erwachsenen-Hospizen 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten tragen statt bisher 90. Ambulant tätige Palliativmediziner sollten mehr Honorar bekommen. Alten- und Pflegeheime sollten sicherstellen, dass ihre Bewohner auf Wunsch ein entsprechendes Angebot für ihre letzte Lebensphase bekämen.
Für Versicherte ist dem Bericht zufolge ein Rechtsanspruch vorgesehen, von ihrer Krankenkasse bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung unterstützt zu werden. In der Koalition wird demnach mit 150 bis 200 Millionen Euro Mehrkosten im Jahr gerechnet.
Bundestag berät über Sterbehilfe
Am Donnerstag berät der Bundestag über eine Neuregelung der Sterbehilfe. Dabei geht es auch um Forderungen nach einer besseren Palliativ- und Hospizversorgung. Eine Mehrheit der Unionsfraktion will jegliche organisierte Sterbehilfe verbieten - auch eine organisierte Form des ärztlich begleiteten Suizids.
Sterbehilfe und Suizid "keine normalen Optionen"
Es müsse verhindert werden, "dass der Suizid und das Angebot zur Unterstützung dabei zu einer normalen Option unter vielen werden", heißt es in einem Papier dreier Unionsabgeordneter. Nicht in Gefahr einer Strafverfolgung geraten sollen demnach Angehörige sowie behandelnde Ärzte, die im Einzelfall einem Patienten ein Medikament zum Suizid zur Verfügung stellen. Die Suizidbeihilfe ist in Deutschland nicht verboten, wohl aber die aktive Sterbehilfe, die Tötung auf Verlangen. Zugleich drängen die Abgeordneten auf einen Ausbau des Palliativ- und Hospizangebots.
Palliativmediziner sind gegen eine Ausweitung der Sterbehilfe und betonen, dass jeder Patient schmerzfrei sterben könne. Bei der Palliativversorgung geht es nicht mehr darum, eine Krankheit zu heilen, sondern lediglich die Symptome zu lindern.