NPD-Verbotsantrag in Karlsruhe Länder wagen zweiten Anlauf
Mehr als 250 Seiten ist er stark, der neue Verbotsantrag gegen die rechtsextreme NPD. Heute haben ihn die Bundesländer beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Länder zeigen sich zuversichtlich, dass der zweite Verbotsversuch klappen wird.
Monatelang wurde er von den Bundesländern vorbereitet - heute nun ist der neue Verbotsantrag gegen die rechtsextreme NPD beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden.
Mehr als 250 Seiten sind es geworden, auf denen die Autoren vor allem versuchen, Parallelen zwischen der Ideologie der NPD und den Nationalsozialisten des Dritten Reiches aufzuzeigen. So sei die Ideologie der rechtsextremen Partei weitgehend mit dem Weltbild der einstigen Hitler-Partei NSDAP identisch.
Für das Verbot einer Partei setzt die Verfassung hohe Hürden. Ein Parteienverbot können deshalb nur die Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beantragen und das auch nur beim Bundesverfassungsgericht.
"Unbelastetes Material, frei von V-Leuten"
Aus Sicht von Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) ist der Verbotsantrag solide untermauert. "Wir sind der Überzeugung, dass wir gutes Material zusammengetragen haben, unbelastetes Material, frei von V-Leuten, das testieren wir ja auch", sagte Pistorius der Nachrichtenagentur DPA.
Im schleswig-holsteinischen Innenministerium gibt man sich ebenfalls optimistisch: Der gemeinsame Antrag des Bundesrats sei "sehr gut begründet" und "Dokument und Ausweis wehrhafter Demokratie", erklärte Landesinnenminister Andreas Breitner (SPD). "Die NPD ist aufgrund ihrer biologisch-rassistischen Ideologie geistiger Brandstifter für Ausländerhass bis hin zu gewalttätigen Übergriffen auf Ausländer und Migranten." Sein CDU-Amtskollege aus Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier, sagte, der Antrag belege mit öffentlich verwertbaren Beweismitteln, dass die NPD verfassungsfeindlich sei.
Die Bundesländer hatten sich vor fast genau einem Jahr darauf geeinigt, einen neuerlichen Antrag für ein Verbot der rechtsextremen NPD beim Verfassungsgericht einzureichen. Ein erstes Verbotsverfahren war 2003 insbesondere daran gescheitert, dass die Behörden auch in Führungsebenen der Partei V-Leute platziert hatten. Breitner bestätigte, dass Verfassungsschutz und Polizei spätestens seit dem 6. Dezember vergangenen Jahres - also dem Tag des politischen Beschlusses für ein neues Verfahren - "keine Quellen im Sinne von verdeckten Ermittlern, Undercover-Agents oder Vorständen in den Vorständen der NPD und ihren Teilorganisationen" einsetzten.
Bundesregierung beteiligt sich nicht
Die amtierende Bundesregierung beteiligt sich nicht an dem Verbotsantrag, und auch eine künftige Große Koalition plant dies nicht. Die Regierung habe die Länder bei der Materialsammlung für das Verfahren unterstützt und werde das weiter tun, halte einen zusätzlichen eigenen Verbotsantrag aber nicht für nötig, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert.