Was ändert sich 2015? Neues Jahr, neue Regeln und Beiträge
Das neue Jahr bringt nicht nur den allgemein gültigen Mindestlohn und die elektronische Gesundheitskarte, sondern auch Änderungen bei den Sozialabgaben und ALG2. Härtere Regelungen kommen auf Steuerbetrüger zu.
Was ändert sich bei der strafbefreienden Selbstanzeige?
Der Fall Uli Hoeneß scheint für viele ein heilsamer Schock gewesen zu sein. Denn es melden sich immer mehr Steuerhinterzieher beim Finanzamt. Und seit die Regierung plant, die Regeln für reuige Betrüger zu verschärfen, hat die Zahl der Selbstanzeigen noch einmal rasant zugenommen. 2014 waren es bundesweit mehr als 35.000 - das ist ein neuer Rekord.
Kein Wunder. Ab dem Jahreswechsel wird es nämlich sehr viel schwieriger, ohne Strafe davonzukommen. Und es wird deutlich teurer. Straffrei bleibt Steuerbetrug künftig nur noch bis zu einem Betrag von höchstens 25.000 Euro. Bisher war die Grenze doppelt so hoch. Wer mehr Geld am Fiskus vorbeigeschmuggelt hat, muss Aufschläge zahlen. Die Höhe richtet sich nach der hinterzogenen Summe. Ab 25.000 Euro sind es zehn Prozent, ab 100.000 Euro dann 15 Prozent und ab einer Million Euro schließlich 20 Prozent. Außerdem werden Hinterziehungszinsen von sechs Prozent pro Jahr fällig.
Und: Damit eine Selbstanzeige wirksam werden kann, muss der Steuerbetrüger künftig für zehn statt wie bisher für fünf Jahre reinen Tisch machen. Und für diese Zeit sämtliche Steuern nachzahlen.
Was ändert sich mit der elektronischen Gesundheitskarte?
Ab dem 1. Januar 2015 wird die elektronische Gesundheitskarte zur Pflicht. Sie löst die bisherige Versichertenkarte ab. Wer noch keine hat, sollte sich schnell mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen. Denn ohne Karte müssen Patienten den Arztbesuch und Medikamente zunächst selbst bezahlen. Und danach dem jeweiligen Arzt nachweisen, bei welcher Kasse sie versichert sind.
Die neue Chipkarte kann in den nächsten Jahren nach und nach zu einer elektronischen Patientenakte ausgebaut werden. Zum Start sind vor allem personenbezogene Daten gespeichert, der Name, das Geburtsdatum, die Krankenkasse und ein Foto. Das soll helfen, Verwechslungen zu vermeiden. Später könnten dann auch Arztbriefe und Notfalldaten dazu kommen. Zu letzterem zählen zum Beispiel Informationen über Vorerkrankungen, Allergien oder Arzneimittel-Unverträglichkeiten. Was gespeichert wird, entscheiden die Patienten selbst. Für die Datensicherheit sind die Krankenkassen zuständig.
Was ändert sich für Autofahrer?
In Mannheim wohnen, aber mit einem Mainzer Kennzeichen fahren? Das gewohnte Nummernschild beim Umzug von Konstanz nach Koblenz einfach behalten? Das wird zum Jahreswechsel möglich. Denn Autobesitzer dürfen ihre Kennzeichen an ihre neuen Wohnsitze mitnehmen. Was bisher nur innerhalb einiger Länder erlaubt war, gilt künftig bundesweit. Das sorge für weniger Bürokratie, heißt es im Bundesverkehrsministerium. Zudem würden die Bürger nicht nur Zeit, sondern auch Geld sparen. Umgemeldet werden muss das Auto nach einem Umzug allerdings trotzdem. Und wer möchte, kann sich auch weiterhin ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel des aktuellen Wohnortes zulegen.
Auf die Kfz-Versicherung wirkt sich die neue Regelung nicht aus. Die Tarife richten sich nicht nach dem Kennzeichen, sondern nach dem Wohnort des Halters. Neuwagen müssen ab 2015 der Abgasnorm Euro 6 entsprechen. Auch für Verbandskästen gilt eine neue DIN-Vorschrift. Alte Kästen dürfen aber bis zu ihrem Ablaufdatum weiterbenutzt werden.
Und noch eine Neuigkeit tritt 2015 in Kraft: Ab dem Jahreswechsel zugelassene Autos können später beim Kraftfahrt-Bundesamt online abgemeldet werden. Dafür sind neue Sicherheitscodes auf den Prüfplaketten des Nummernschilds und im Fahrzeugschein nötig. Der Fahrzeughalter identifiziert sich online mit seinem Personalausweis.
Was ändert sich bei den Sozialversicherungen?
Der Beitrag zur Rentenversicherung sinkt von 18,9 auf 18,7 Prozent, der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt von 15,5 auf 14,6 Prozent. Die Krankenkassen können und werden aber Zusatzbeiträge verlangen. Die müssen die Arbeitnehmer alleine bezahlen. Im Schnitt dürften die Zuschläge im neuen Jahr bei 0,9 Prozentpunkten liegen. Für die Versicherten ändert sich daher unter dem Strich kaum etwas. Auf Gutverdiener kommen aber trotzdem höhere Kosten zu, weil die sogenannten "Bemessungsgrenzen" steigen. In der Rentenversicherung werden im neuen Jahr Beiträge bis zu einem Monatsverdienst von 6050 Euro fällig. In der gesetzlichen Krankenversicherung liegt die Grenze künftig bei 4125 Euro im Monat.
Die Pflegeversicherung wird um 0,3 Prozentpunkte teurer. Gleichzeitig werden zum ersten Mal seit 20 Jahren die Leistungen deutlich ausgeweitet. Die Pflegesätze steigen im Schnitt um vier Prozent. In den Heimen sollen sich mehr Helfer um die Pflegebedürftigen kümmern. Auch für die Betreuung zu Hause und für Pflege-Wohngemeinschaften steht mehr Geld zur Verfügung als bisher.
Was ändert sich auf dem Arbeitsmarkt?
Es war das zentrale Wahlversprechen der SPD: Niemand in Deutschland soll weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienen. Bei einer 40 Stunden Woche wären das rund 1500 Euro brutto im Monat. Von der Einführung des allgemeinen, flächendeckenden Mindestlohns werden laut Arbeitsministerin Andrea Nahles ab 2015 rund 3,7 Millionen Beschäftigte profitieren. Damit will die Bundesregierung Dumpinglöhnen einen Riegel vorschieben. Und dafür sorgen, dass nicht mehr so viele Menschen auf staatliche Hilfe angewiesen sind, obwohl sie einen Job haben.
Allerdings gibt es beim Mindestlohn eine Reihe von Ausnahmen. Zum Beispiel für Zeitungsboten, Saisonarbeiter, Praktikanten, Jugendliche und Langzeitarbeitslose. Übergangsfristen gelten für Bereiche mit länger laufenden Tarifverträgen - etwa das Friseurhandwerk, die Fleischbranche oder die Leiharbeit. Hier muss der Mindestlohn von 8,50 Euro erst ab 2017 gezahlt werden. Die Wirtschaft befürchtet Jobverluste und mehr Bürokratie. Laut Bundesagentur für Arbeit allerdings wird sich der Mindestlohn auf dem Arbeitsmarkt kaum bemerkbar machen. Agentur-Chef Weise rechnet nicht damit, dass massenhaft Stellen verloren gehen.
Hartz-IV-Empfänger bekommen im neuen Jahr mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt ab dem 1. Januar um acht auf dann 399 Euro im Monat. Die rund 20 Millionen Ruheständler in Deutschland können zur Jahresmitte mit einem spürbaren Plus rechnen. Nach aktuellen Schätzungen werden die Renten um ein bis zwei Prozent angehoben, und zwar sowohl im Westen als auch im Osten.
Was ändert sich bei der Pflegeversicherung?
Zum ersten Mal seit dem Start der Pflegeversicherung vor 20 Jahren werden die Leistungen kräftig aufgestockt. Ab dem 1. Januar 2015 steigen die Pflegesätze im Schnitt um vier Prozent. In den Heimen sollen sich mehr Helfer um die Pflegebedürftigen kümmern. Auch für die Betreuung zu Hause und für Pflege-Wohngemeinschaften steht mehr Geld zur Verfügung als bisher. Außerdem wird die Unterstützung für behindertengerechte Wohnungsumbauten und für bestimmte Hilfsmittel verbessert.
Wer enge Angehörige betreuen muss, hat künftig einen Rechtsanspruch auf zwei Jahre Teilzeitbeschäftigung. Wer kurzfristig die Pflege eines Familienmitglieds zu organisieren hat, kann zehn Tage lang eine bezahlte Auszeit nehmen. Damit die neuen Leistungen finanziert werden können, steigt der Beitragssatz um 0,3 Prozentpunkte. Um für die Zukunft gerüstet zu sein, müssen die Pflegekassen im Jahr 1,2 Milliarden Euro in einem Vorsorgefonds einzahlen. Das Geld soll als Finanzpolster für die Zeit nach 2030 zur Verfügung stehen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge ins Pflegealter kommen.