Interview

Interview mit Völkerrechtler Fastenrath "Bundesregierung könnte CIA-Überflüge untersagen"

Stand: 26.08.2007 01:21 Uhr

Die Bundesregierung hat nach Ansicht des Dresdner Völkerrechtlers Prof. Fastenrath eine Handhabe gegen die umstrittenen CIA-Flüge. Wenn sie von Menschenrechtsverletzungen erfahre, müsse sie sogar einschreiten, sagte Fastenrath im Interview mit tagesschau.de.

tagesschau.de: Herr Fastenrath, wenn die USA Terrorismus-Verdächtige in US-Flugzeugen über Deutschland transportieren, verstoßen Sie dann gegen deutsches Recht?

Prof. Ulrich Fastenrath: Grundsätzlich sind Gefangenentransporte zulässig. In Luftfahrtzeugen gilt das Recht des Staates, in dem das Flugzeug registriert ist.

tagesschau.de: Was bedeutet es dann, wenn das Flugzeug in Deutschland landet?

Fastenrath: Wenn es sich um Militärflugzeuge handelt, gilt für diese die Staatenimmunität. Die Deutschen haben in diesen Flugzeugen nichts zu suchen und das deutsche Recht wäre nicht anwendbar. Dasselbe gilt für andere so genannte Staatsluftfahrzeuge, die für staatliche Zwecke unterwegs sind. Man kann hier unterstellen, dass es sich nicht um einen zivilen Flug handelte.

tagesschau.de: Das würde auch für Flüge der als CIA-Tarnfirma geltenden Fluglinie Tepper Aviation gelten?

Fastenrath: Das kann man annehmen. Flüge im staatlichen Auftrag genießen allerdings nur Immunität, wenn sie genehmigt worden sind. Jedoch haben wir das NATO-Truppenstatut, das den Alliierten Flugbewegungen zugesteht. Diese Flüge im staatlichen Auftrag müssten dann aber auch im Zusammenhang mit der Truppenstationierung stehen. Das liegt nach deutschem Verständnis eher fern. Nach amerikanischem Verständnis wird aber ein Krieg gegen den Terrorismus mit militärischen Mitteln geführt, so dass sich ein Zusammenhang eher konstruieren lässt.

"Die USA haben eine sehr engen Begriff von Folter"

tagesschau.de: Welche Regeln des Völkerrechts werden durch solche Transporte verletzt?

Fastenrath: Im Wesentlichen geht es um menschenrechtliche Regelungen. Die Gefangenen dürfen nicht gefoltert werden oder einer Folterung zugeführt werden. Das ist verboten. Andererseits behaupten die US-Amerikaner, dass sie nicht foltern, was mit einem sehr engen Folterbegriff zusammenhängt, den die USA vertreten und in einer „interpretativen Erklärung“ zur Antifolterkonvention auch niedergelegt haben.

tagesschau.de: Wenn die deutsche Regierung und die US-Regierung über Folter reden, meinen sie also nicht das Gleiche?

Fastenrath: Das scheint so zu sein. Es gibt allerdings keine Instanz, die allgemein gültig völkerrechtliche Begriffe festlegen könnte. Es bleibt bei der Selbstinterpretation der Vertragsstaaten. Es kommt darauf an, welche Definition sich letztlich durchsetzt.

tagesschau.de: Was könnte die Bundesregierung tun, wenn sie solche Transporte unterbinden will?

Fastenrath: Die Bundesregierung könnte den Überflug für derartige Flugzeuge versagen – vorausgesetzt, dass die Gefangenentransporte nichts mit der Truppenstationierung der US-Amerikaner in Deutschland zu tun haben.

tagesschau.de: Sind Klagen gegen die USA möglich?

Fastenrath: Klagen sind möglich, aber nicht Erfolg versprechend. Dafür wäre der Internationale Gerichtshof in Den Haag zuständig. Dem müssten sich die Staaten allerdings unterwerfen, da es keine obligatorische internationale Gerichtsbarkeit gibt. Weder die Bundesrepublik Deutschland noch die USA haben sich generell dieser Gerichtsbarkeit unterworfen. Es ist politisch eher unwahrscheinlich, dass sie sich darauf einigen, ein Gerichtsverfahren über die CIA-Flüge durchzuführen.

tagesschau.de: Wenn die Bundesregierung von Transporten mit mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen erfährt, muss sie dann einschreiten oder kann sie das auch tolerieren?

"Regierung darf sich nicht an Rechtsbruch beteiligen"

Fastenrath: Die Bundesrepublik ist ein Rechtsstaat. Die deutschen Staatsorgane dürfen sich an einem Rechtsbruch – auch des Völkerrechts – nicht beteiligen. Dann müsste die Bundesrepublik Deutschland den Überflug verweigern.

tagesschau.de: Eine diplomatische Note mit einem Protest reicht also nicht?

Fastenrath: Es wird nicht bei einem Protest bleiben können. Man muss sagen, dass man in Zukunft solche Flüge nicht mehr akzeptiert. Das ist natürlich ein Problem, weil die Flüge nicht angemeldet werden. Wenn man vorab den US-Amerikanern erklärt, dass man solche Flüge nicht mehr dulde, werden die ihre Folgerungen daraus ziehen. Man muss ja damit rechnen, dass sie durch die Flugüberwachung doch aufgedeckt werden.

tagesschau.de: US-Außenministerin Rice hat bei ihrem Besuch erneut erklärt, man handle im Kampf gegen den Terrorismus in Übereinstimmung mit den von den USA eingegangenen internationalen Verpflichtungen. Ist das Ihrer Ansicht so?

Fastenrath: Die internationalen Verpflichtungen scheinen sie mir nicht einzuhalten. Die USA haben die Anti-Folterkonvention ratifiziert. Diese verbietet nicht nur die Folter, sondern auch unmenschliche Behandlung. Das, was in Guantanamo passiert, dürften die US-Amerikaner nicht durchführen. Dasselbe gilt, wenn sie gefangen genommene mutmaßliche Terroristen eigens an verschiedene Orte dieser Welt fliegen, wo sie mit unmenschlicher Behandlung zu rechnen haben. Dann sind sie beteiligt und tun nach internationalem Recht etwas Verbotenes.

Prof. Dr. Ulrich Fastenrath ist Professor für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Juristischen Fakultät der TU Dresden.

Das Interview führte Wolfram Leytz, tagesschau.de.