Nach Nachbesserungen Kabinett billigt Gesetz zum EU-Haftbefehl
Die Auslieferung mutmaßlicher Straftäter mit deutschem Pass an europäische Länder soll künftig an strengere rechtliche Voraussetzungen geknüpft werden. Das Kabinett hat dazu einen neuen, überarbeiteten Entwurf des EU-Haftbefehls verabschiedet. Die Neuerungen sollen ab August gelten.
Mit einem nachgebesserten Gesetz für den EU-Haftbefehl sollen deutsche Straftäter künftig unter bestimmten Voraussetzungen an Staaten innerhalb der Europäischen Union ausgeliefert werden können. Das Bundeskabinett verabschiedete dazu einen neuen Entwurf des EU-Haftbefehls.
Das erste Umsetzungsgesetz aus dem Jahr 2002 zum Europäischen Haftbefehl war nicht durchgegangen. Damals wurden unverhältnismäßige Eingriffe in die Grundrechte der Bundesbürger beanstandet. Justizministerin Brigitte Zypries musste es im Juli 2005 auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts nachbessern.
Regelungen sollen ab 1. August gelten
Die Neuerungen, die jetzt erst von Bundestag und -rat beraten werden, sollen ab August gelten: Demnach müssen dann die Entscheidungen über eine Auslieferung gerichtlich überprüfbar sein und auch unter Berücksichtigung außenpolitischer Erwägungen fallen. Nach Angaben von Zypries soll mit dem Gesetz sicher gestellt werden, dass Deutschland ab August wieder vollständig am vereinfachten und beschleunigten Auslieferungsverfahren innerhalb der EU teilnehmen kann.
Bayern gehen die Pläne nicht weit genug. Justizministerin Beate Merk erklärte in München, das Gesetz biete nicht genügend Schutz vor Auslieferung, vor allem fehle eine ausdrückliche Verhältnismäßigkeitsprüfung für jeden Betroffenen.
Künftiges Vorgehen im Interesse der Verfolgten
Die Europäische Union hatte den EU-Haftbefehl nach den Anschlägen vom 11. September 2001 eingeführt, um Auslieferungen innerhalb der EU zu beschleunigen. Das künftige Vorgehen soll den Interessen des strafrechtlich Verfolgten dienen, weil es die Verlängerung des Verfahrens - vor allem Auslieferungshaft - verhindere. Grundlage für die Auslieferung eines verdächtigen Deutschen bleibt ein Haftbefehl des ersuchenden EU-Landes. Der Antrag kann auch abgelehnt werden, etwa wenn der Schwerpunkt der Ermittlungen in der Bundesrepublik oder einem Drittland liegt.
Als Konsequenz aus dem Karlsruher Urteil war in Hamburg der Deutsch-Syrer Mamoun Darkazanli aus der Auslieferungshaft entlassen worden, der in Spanien der Zugehörigkeit zur moslemischen Extremistenorganisation Al-Kaida beschuldigt wurde.