Unabhängigkeit der Beauftragten umstritten EU-Klage gegen deutsche Datenschutz-Gesetze
Die EU-Kommission glaubt, dass die Datenschutzaufsicht der deutschen Bundesländer nicht wirklich unabhängig sind. Dass die Datenschützer staatlichen Behörden untergeordnet seien, widerspreche dem EU-Recht. Deshalb hat die Kommission die Bundesrepublik vor dem EuGH verklagt.
Wegen mangelnder Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden der deutschen Bundesländer hat die EU-Kommission die Bundesrepublik verklagt. Ein Sprecher der Kommission in Brüssel bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Saarbrücker Zeitung". Eine erfolgreiche Klage vor dem EuGH könnte die Bundesländer zu einer Änderung ihrer Datenschutzgesetze zwingen.
EU: Aufsicht über Privatunternehmen vom Staat abhängig
Nach Ansicht der Kommission stehen nach der bisherigen deutschen Rechtslage in allen Bundesländern die Stellen, die für den Datenschutz privater Einrichtungen - beispielsweise Unternehmen und Verbänden - zuständig sind, faktisch unter staatlicher Aufsicht. Dies widerspreche jedoch der EU-Datenschutzrichtlinie von 1995, wonach die Datenschützer ihre Aufgaben "in völliger Unabhängigkeit" wahrnehmen. Auch wenn in Landesgesetzen festgehalten sei, dass die Datenschutzbeauftragten unabhängig seien, ist dies nach Ansicht der Kommission ein Verstoß gegen das Erfordernis der völligen Unabhängigkeit.
Die Klage der Kommission, die über Einhaltung und Umsetzung des EU-Rechts wacht, richtet sich gegen die Bundesregierung, da die Bundesrepublik als EU-Mitgliedsstaat und nicht die einzelnen Länder für die Umsetzung zuständig sind. Die Bundesregierung muss für den Fall einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof mit einem Strafgeld rechnen. Außerdem müssten die Bundesländer ihre Datenschutzgesetze ändern