Anklage wegen Vergewaltigung Haftbefehl gegen "Maddie"-Verdächtigen aufgehoben
Der Verdächtige im Fall "Maddie" steht wegen fünf anderer schwerer Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vor Gericht. Nun wurde der Haftbefehl gegen Christian B. aufgehoben. Das Gericht sieht keinen dringenden Tatverdacht.
Im laufenden Verfahren gegen Sexualstraftäter Christian B. sieht das Braunschweiger Landgericht keinen dringenden Tatverdacht mehr. Der Haftbefehl gegen den 47-jährigen Deutschen, der auch im Fall der 2007 verschwundenen Madeleine McCann als Verdächtiger gilt, wurde aufgehoben. Der Mann ist wegen Vergewaltigung von drei Frauen und sexuellem Missbrauch von zwei Mädchen angeklagt. Alle fünf Fälle sollen sich zwischen 2000 und 2017 in Portugal ereignet haben. Im aktuellen Verfahren geht es nicht um den Fall "Maddie".
Christian B. bleibt trotz Aufhebung des Haftbefehls im Gefängnis. Er sitzt bereits wegen einer Verurteilung aus dem Jahr 2019 für die Vergewaltigung einer 72 Jahre alten US-Amerikanerin 2005 in Portugal in deutscher Haft.
Aufhebung als Signal für Fortgang des Prozesses
Die Aufhebung des Haftbefehls hat damit kaum praktische Folgen, aber sie ist vor allem als Signal für den Fortgang des laufenden Prozesses zu sehen. Denn das Gericht lieferte mit der Begründung seiner Entscheidung eine Zwischenbilanz der Beweisaufnahme: Die Kammer verneinte den dringenden Tatverdacht hinsichtlich sämtlicher Anklagevorwürfe. Das bedeutet, dass nach der vorläufigen Bewertung eine Verurteilung weniger wahrscheinlich ist als ein Freispruch. Für die Anklage ist es ein Rückschlag.
Der Angeklagte äußerte sich bislang nicht, es gilt die Unschuldsvermutung. Der nächste Verhandlungstermin ist am 5. Juli.
Fall "Maddie" nicht Teil des Verfahrens
Der "Maddie"-Komplex ist offiziell nicht Gegenstand des Verfahrens. Die Ermittlungen zum Verschwinden der dreijährigen Britin Madeleine McCann im Mai 2007 aus einer Ferienanlage im portugiesischen Praia da Luz an der Algarve dauern an.