Nach Karlsruher Urteil zum EU-Reformvertrag Bundestag billigt neue EU-Begleitgesetze
Mehr Befugnisse für den Bundestag, klarere Mitspracherechte für die Länder: Die EU-Begleitgesetze sind vom Bundestag mit großer Mehrheit gebilligt worden. Sie sollen regeln, wer was in der deutschen EU-Politik zu sagen hat und den EU-Reformvertrag mit dem Grundgesetz vereinbar machen.
Der Bundestag hat grünes Licht für das neugefasste Paket der EU-Begleitgesetze gegeben. In namentlicher Abstimmung votierten im Bundestag 446 Abgeordnete für die Gesetzesvorlage, 46 Abgeordnete der Fraktion Die Linke stimmten dagegen.
Die Neufassung des EU-Begleitgesetzes war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht das alte Gesetz gekippt und mehr Mitbestimmung von Parlament und Länderkammer gefordert hatte. Beschlossen wurden zudem mit den Stimmen der Koalition sowie der FDP und den Grünen drei weitere den Lissabon-Vertrag begleitende Gesetze. In zwei weiteren Gesetzen wird die Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und Parlament sowie zwischen Bundesregierung und Bundesrat geregelt. Hinzu kommt ein Umsetzungsgesetz zu einer bereits vom Parlament beschlossenen Grundgesetzänderung.
Die neuen Gesetzesänderungen schreiben unter anderem fest, dass der Bundestag bei grundlegenden Veränderungen innerhalb der EU - etwa der Ausweitung von Kompetenzen, der Änderung von Abstimmungsregeln oder der Aufnahme neuer Mitglieder - vorher zustimmen muss und nicht mehr die Bundesregierung allein entscheiden kann. In anderen Bereichen muss der Bundestag künftig umfassender und früher über EU-Rechtsetzung informiert werden. Die Bundesregierung hat künftig auch Informationspflichten gegenüber dem Bundesrat als Vertretung der Länder.
Keine von der CSU geforderte Entschließung
Weitergehende Forderungen zur Stärkung der Länderbefugnisse, wie sie die CSU gefordert hatte, waren in wochenlangen Verhandlungen zwischen den Bundestagsfraktionen der Großen Koalition und den Ländern abgeschmettert worden. Daraufhin versuchte die CSU, als Kompromiss für ihre Zustimmung einen Entschließungsantrag durchzusetzen, der Raum für neue Klagemöglichkeiten gegen Reformvertrag und Begleitgesetz eingeräumt hätte.
Der Parlamentarische Geschäftsführer Thomas Oppermann begrüßte in der Debatte, dass die CSU diesen Antrag letztlich doch nicht gestellt hatte: "Wir brauchen keine neuen Klagearten beim Bundesverfassungsgericht, wir brauchen keine imperativen Mandate." Die CSU müsse sich entscheiden, ob sie in der "antieuropäischen Ecke" bleiben wolle.