Staatsanwaltschaft Tübingen Anklage gegen Ex-KSK-Kommandeur Kreitmayr
In der Munitionsaffäre beim Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr hat die Staatsanwaltschaft Tübingen Anklage gegen den ehemaligen KSK-Kommandeur Kreitmayr erhoben. Ihm wird unter anderem Strafvereitelung vorgeworfen.
Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat Anklage gegen den früheren KSK-Kommandeur Markus Kreitmayr erhoben. Er soll Angaben der Behörde zufolge Bundeswehrsoldaten die Möglichkeit gegeben haben, unerlaubt gehortete Munition ohne Strafe zurückzugeben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren vor. Auslöser für die Ermittlungen gegen den inzwischen versetzten Chef der Eliteeinheit der Bundeswehr waren Recherchen von WDR und NDR gewesen.
Munition im Wert von 28.000 Euro
Kreitmayr war bis Ende August vergangenen Jahres Kommandeur des Kommandos Spezialkräfte der Bundeswehr (KSK) im baden-württembergischen Calw. Bei der Inventur für 2019 sollen "erhebliche Fehlbestände" festgestellt worden sein, wie die Staatsanwaltschaft erklärte. Gefehlt haben soll auch Munition für Kriegswaffen. Kreitmayr soll dann entschieden haben, dass Soldaten anonym Munition abgeben könnten. Insgesamt war Munition im Wert von 28.000 Euro verschwunden.
Der Kommandeur soll laut Staatsanwaltschaft davon ausgegangen sein, "dass der Munitionsfehlbestand ebenso wie die zurückgegebenen Munitionsartikel jedenfalls zum Teil auf Straftaten zurückzuführen sein könnte, die durch ihm untergebene Soldaten begangen worden sind". Dennoch habe er seinen Verdacht weder seinem Vorgesetzten noch der Staatsanwaltschaft gemeldet.
Anwälte weisen Anschuldigungen zurück
Kreitmayrs Anwälte halten die Vorwürfe für "tatsächlich und rechtlich unbegründet". Die Anklage werde vor dem Gericht keinen Bestand haben, erklärten sie gegenüber NDR und WDR.
Die vorrangige Sammlung von Munitionsteilen und Munition im Verband sei der Priorisierung unter Notstandsgesichtspunkten gefolgt; es habe ein berichteter Fehlbestand geklärt und verhindert werden müssen, um zu verhindern, dass Munition möglicherweise in falsche Hände geriet. Nie sei es um eine Vertuschung von Straftaten gegangen. Darauf hätte Kreitmayr auch keine Hinweise gehabt. Selbstverständlich sollte der Sachverhalt nach tatsächlicher Klärung umfassend gemeldet werden, schreiben die Anwälte des Generals.
Verdacht einer Straftat reicht aus
Das KSK in Calw war zuletzt mehrfach wegen rechtsradikaler Vorgänge und Unregelmäßigkeiten im Umgang mit Munition in die Kritik geraten. Seit August leitet Ansgar Meyer das Kommando.
Das Wehrstrafrecht reicht hier besonders weit, wie die Ermittler erklärten. Schon der Verdacht einer Straftat reiche aus, um die Mitwirkungspflicht eines Vorgesetzten auszulösen. So sollten Disziplin und Ordnung bei der Bundeswehr gewahrt werden.
Im Rahmen der Ermittlungen seien viele Zeugen vernommen und interne Dokumente der Bundeswehr ausgewertet worden, hieß es weiter. Die Bedeutung beruhe auf der "deutlich hervorgehobenen Stellung" Kreitmayrs. Das Landgericht Tübingen muss nun darüber entscheiden, ob die Anklage zugelassen und ein Hauptverfahren eröffnet wird.