Nach Bundesratsvotum Klagen gegen EU-Reformvertrag eingereicht
Unmittelbar nach dem Votum des Bundesrats zum EU-Reformvertrag von Lissabon sind die ersten Verfassungsbeschwerden gegen das Abkommen eingereicht worden.
Nach Angaben einer Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe will der CSU- Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler Bundespräsident Horst Köhler und der Bundesregierung durch eine einstweilige Anordnung untersagen lassen, das Zustimmungsgesetz zum EU-Vertrag "auszufertigen oder zu verkünden". Der "Saarbrücker Zeitung" sagte Gauweiler: "Was Brüssel jetzt an Kompetenzen bekommen soll, ist mit unseren demokratischen Prinzipien nicht vereinbar".
Zeitpunkt für Entscheidung noch unklar
Auch die Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) klagt nach eigenen Angaben gegen den Vertrag. "Die deutsche Staatlichkeit wird durch den Reformvertrag nahezu ganz beseitigt", kritisierte der ödp- Bundesvorsitzende Klaus Buchner. Es sei noch nicht klar, wann über die Beschwerden entschieden werde, sagte die Gerichtssprecherin.
Der Bundesrat hatte den Vertrag am Vormittag gebilligt, der Bundestag hatte dem Abkommen bereits im April zugestimmt. Mit dem Reformvertrag stellt die EU ihre Arbeit auf eine neue, demokratischere Grundlage.