Sozialleistungen Kabinett beschließt Bürgergeld-Erhöhung
Etwa 5,5 Millionen Bezieher von Bürgergeld erhalten ab Januar höhere Leistungen. Das Bundeskabinett verabschiedete eine entsprechende Verordnung. So steigt beispielsweise der Satz für Alleinstehende um 61 Euro auf 563 Euro im Monat.
Das Bürgergeld wird im kommenden Jahr spürbar steigen - um rund zwölf Prozent. Dies beschloss das Bundeskabinett. Erwachsene Bezieherinnen und Bezieher sollen vom 1. Januar an monatlich 563 Euro bekommen - also 61 Euro mehr als derzeit. Erwachsene mit Partnern erhalten jeweils 506 statt bisher 451 Euro. Die Erhöhung wird durch eine Verordnung von Bundessozialminister Hubertus Heil umgesetzt.
Aktuell beziehen mehr als fünf Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld. Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren soll der Regelsatz zum Jahreswechsel von 420 Euro auf 471 Euro steigen. Für Kinder im Alter zwischen dem siebten und 14. Lebensjahr steigt der Satz um 42 Euro auf 390 Euro, für jüngere Kinder um 39 Euro auf 357 Euro. Die Erhöhung wird den Bundeshaushalt im kommenden Jahr mit zusätzlich 4,3 Milliarden belasten, wie Minister Heil kürzlich bekannt gab.
Hohe Inflation maßgeblich für starke Erhöhung
Heil hatte die starke Anhebung damit gerechtfertigt, dass das Bürgergeld auch in Zeiten hoher Inflation das Existenzminimum sichere. Vor allem bei der Union stieß diese Erhöhung auf Kritik.
Das Bürgergeld hatte zu Beginn des Jahres die bisherigen Hartz-IV-Zahlungen abgelöst. Die Regelsätze für das Bürgergeld werden jedes Jahr zum 1. Januar angepasst. Die Formel zur Berechnung der Anpassung ist gesetzlich festgelegt. Zu zwei Dritteln wird die Preisentwicklung für sogenannte regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen eingerechnet. Tabak etwa gehört nicht dazu, dafür schlagen Lebensmittel stärker zu Buche. Und diese haben sich stärker verteuert als vieles andere. Zu einem Drittel wird die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter dabei berücksichtigt. Das Bürgergeld hat den Anspruch, das menschenwürdige Existenzminimum abzudecken.