Einigung bei Selbstbestimmungsgesetz "Würde der Betroffenen berücksichtigen"
Der Entwurf für das neue Selbstbestimmungsgesetz ist auf den Weg gebracht. Es soll es nonbinären Menschen erleichtern, ihren Geschlechtseintrag im Personenregister zu ändern. Die Ampelkoalition zeigt sich zufrieden.
Der Entwurf für das neue Selbstbestimmungsgesetz ist auf den Weg gebracht. Es soll es nonbinären Menschen erleichtern, ihren Geschlechtseintrag im Personenregister zu ändern. Die Ampelkoalition zeigt sich zufrieden.
Nach der Einigung auf einen Referentenentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz zeigen sich die beiden verantwortlichen Regierungsmitglieder, Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), zufrieden mit dem Ergebnis.
Paus sagte der Nachrichtenagentur AFP, das neue Gesetz solle "endlich die Würde der Betroffenen" berücksichtigen. Buschmann kündigte an, dass der Öffentlichkeit aller Voraussicht nach schon "sehr bald" ein fertiger Gesetzentwurf vorgestellt werden könne.
Am Samstag war bekannt geworden, dass sich die Regierung über noch offene Fragen für die geplante vereinfachte Änderung von amtlichem Geschlechtseintrag und Vornamen verständigt hatte.
Geschlechtseintrag einfacher ändern
Künftig sollen trans, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen nur noch eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt abgeben müssen, wenn sie ihren Vornamen oder den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern wollen. Bisher sind für eine solche Änderung der Einträge zwei psychologische Gutachten erforderlich, im Anschluss daran muss das zuständige Amtsgericht über den Einzelfall entscheiden.
Besondere Sorgfalt gilt im Gesetzesentwurf jungen Menschen: Einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" zufolge ist es vorgesehen, dass eine Geschlechtsänderung im Personenstandsregister bei Minderjährigen unter 14 Jahren nur von den Sorgeberechtigten beantragt werden kann. Bei Jugendlichen ab 14 Jahren und einem Konflikt mit den Eltern soll im Streitfall ein Gericht entscheiden, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.
Eingeplant ist laut der "Süddeutschen" auch eine Bedenkzeit. Erst drei Monate nach dem Antrag auf Geschlechtsänderung beim Standesamt soll die Entscheidung tatsächlich wirksam werden. Eine erneute Änderung des Geschlechtseintrags soll laut dem Bericht frühestens nach einem Jahr möglich sein.
Sonderklausel für geschützte Räume
Kritiker der vereinfachten Regelung fürchten, dass sie das Eindringen von Sexualstraftätern in geschützte Räume erleichtere, insbesondere die für Frauen. Deshalb sei es wichtig, dass das Gesetz "die legitimen Interessen der gesamten Gesellschaft" in den Blick nehme, erklärte Buschmann. "Hausrecht und Vertragsfreiheit müssen deshalb gewahrt bleiben; Möglichkeiten des Missbrauchs - und seien sie noch so fernliegend - müssen ausgeschlossen sein."
Aus diesem Grund wurde der Gesetzesentwurf um einen Passus zur Präsenz von transgeschlechtlichen Personen in geschützten Frauenräumen erweitert. Dort soll unabhängig vom Geschlechtseintrag im Pass wie bisher das Hausrecht gelten. Dies erlaubt es etwa, bestimmte Personen eines Ortes zu verweisen.
Abstimmung noch vor Ostern
Paus kündigte an, dass die Ressortabstimmung des Gesetzesentwurfs noch vor Ostern starten solle. Danach wolle man zügig in die Verbändeanhörung gehen. "Dann liegt es am Bundestag, das Selbstbestimmungsgesetz zu beraten und zu beschließen", erklärte sie. Die herabwürdigenden, teuren und langwierigen Zwangsbegutachtungen des bisherigen und gut 40 Jahre alten Transsexuellengesetzes würden damit wegfallen, fasste Paus zusammen.
"Vom Selbstbestimmungsgesetz profitieren werden alle, deren Geschlechtsidentität abweicht von dem Geschlechtseintrag, der im Personenstandsregister für sie eingetragen ist", fügte Buschmann an.
Auch der queerpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jan Plobner, zeigte sich erfreut: "Wir begrüßen als SPD-Fraktion ausdrücklich, dass es mit dem Selbstbestimmungsgesetz jetzt endlich vorangeht."