Geflüchtete aus der Ukraine stehen vor den Gebäuden einer Flüchtlingsunterkunft in Köln.
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Leistungen für Asylsuchende Worum es bei der Debatte um Sachleistungen geht

Stand: 06.10.2023 06:38 Uhr

In der Migrationsdebatte fordern CDU und FDP, die Auszahlung von Bargeld für Asylbewerber einzustellen. Stattdessen solle es nur noch Sachleistungen geben. Worum geht es konkret? Und was würde das bringen? Ein Überblick.

Welche Sozialleistungen bekommen Asylsuchende?

In Deutschland haben Asylbewerber und Menschen mit einer befristeten Duldung Anspruch auf ein Dach über dem Kopf sowie Nahrung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgüter. Statt solcher Sachleistungen sind teils auch Wertgutscheine oder Geldleistungen vorgesehen.

Die Sätze liegen dabei zwischen 278 Euro für Kinder bis fünf Jahren und 410 Euro für erwachsene Alleinstehende oder Alleinerziehende. Nach 18 Monaten steigen die Sätze ungefähr auf Höhe der regulären Sozialhilfe.

Während der ersten 18 Monate ihres Aufenthalts haben Asylbewerber nur eingeschränkt Anspruch auf medizinische Versorgung. Sie können bei akuter Erkrankung und bei Schmerzen zum Arzt gehen. Zahnersatz gibt es nur, wenn dieser im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Nach 18 Monaten werden Asylbewerber und Geduldete von einer gesetzlichen Krankenkasse betreut und erhalten ähnliche Leistungen wie gesetzlich Versicherte.

Wer fordert die Abschaffung der Geldleistungen?

Die CDU hat sich gegen die Auszahlung von Bargeld für Asylsuchende ausgesprochen. Auch der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr fordert eine Einstellung von Bargeldzahlungen an Geflüchtete und stattdessen "nur noch Sachleistungen oder Bezahlkarten". Begründet wird die Forderung damit, dass Menschen die staatlichen Hilfen teilweise an ihre Verwandten in ihren Heimatländern überwiesen. Zudem sehen FDP und Union die finanzielle Unterstützung als einen "Pull-Faktor", der Geflüchtete dazu motivieren würde, nach Deutschland zu kommen.

Ähnliche Stimmen kommen aus dem Landkreistag, der eine rasche Umstellung von Geld- auf Sachleistungen fordert. "Wir müssen dringend die Attraktivität unserer Sozialleistungen im Vergleich zu anderen EU-Staaten in den Blick nehmen", sagte der Präsident des Landkreistages, Reinhard Sager, zu "Bild".

Was ist mit der Gesundheitsversorgung?

CDU-Chef Friedrich Merz will außerdem, dass die Unterstützung im Asylbewerberleistungsgesetz erst später ausgeweitet werden. Es sei eine "grundsätzliche Begrenzung der Transferleistungen für abgelehnte Asylbewerber" notwendig, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

"Der Spielraum des Bundesverfassungsgerichts sollte genutzt werden: Aktuell wird die Unterstützung für Asylbewerber im Asylbewerberleistungsgesetz nach 18 Monaten stark ausgeweitet. Dieser Zeitraum sollte auf mindestens drei Jahre verlängert werden", betonte Merz mit Blick auf die Gesundheitsversorgung von abgelehnten Asylbewerbern.

Laut Ausländerzentralregister waren Ende 2022 rund 304.000 Menschen ausreisepflichtig, davon etwa 248.000 mit einer Duldung. Geduldete sind Menschen, die zwar ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können. Das kann etwa daran liegen, dass sie keine Ausweisdokumente haben, krank sind oder ein minderjähriges Kind haben, das eine Aufenthaltserlaubnis besitzt.

Derzeit haben ausreisepflichtige Ausländer wie auch geduldete Migranten während der ersten 18 Monate ihres Aufenthalts nur einen eingeschränkten Anspruch auf gesundheitliche Versorgung. Sie sind in dieser Zeit nicht gesetzlich krankenversichert. Nach der sogenannten Wartezeit werden sie von den gesetzlichen Krankenkassen betreut und erhalten nahezu dieselben Leistungen wie gesetzlich Krankenversicherte.

Wie ist die Haltung der Bundesregierung?

Der Bund verweist bei der Frage nach Sach- oder Geldleistungen grundsätzlich auf die Zuständigkeit der Länder. Zunächst sind sie bei der Erstaufnahme von Flüchtlingen in der Verantwortung bei der Versorgung der Menschen. Nach der Weiterverteilung übernehmen die Kommunen diese Aufgabe.

Bundeskanzler Olaf Scholz betonte im ARD-Interview, er habe nichts dagegen, Asylbewerbern Gutscheine anstelle von Bargeld zu geben. Der SPD-Politiker verwies darauf, dass es die rechtliche Grundlage dafür bereits gebe. Die Bundesländer könnten dies ausprobieren, hätten es bislang aber nicht getan. Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser bekräftigte, dass die Länder das bereits machen können.

Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze hingegen sieht den Vorschlag skeptisch. "Sachleistungen sind ein hoher bürokratischer Aufwand", sagte die SPD-Politikerin der "Bild am Sonntag". "Deshalb wird es so gut wie nicht gemacht." Dass die deutschen Sozialleistungen "Pull-Faktoren" seien, wies sie zurück. "Der überwiegende Teil der Flüchtlinge kommt aus Kriegsgebieten", so Schulze. "Sie fliehen vor Bomben und Gewalt."  

Was spricht gegen eine Umstellung auf Sachleistungen?

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hält eine die Umstellung auf Sachleistungen für nicht zielführend. Sie sei schwer umzusetzen, erzeuge Bürokratie und werde den Personen mit Bleibeperspektive nicht gerecht, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts müsse ein Taschengeld ohnehin gezahlt werden.

Die Nichtregierungsorganisation Pro Asyl lehnt eine generelle Umwandlung von Geld- in Sachleistungen ab. Dies sei "eine alte Forderung, die zum Teil schon Praxis, aber weder fair noch sinnvoll ist", erklärte die Flüchtlingshilfsorganisation. Sachleistungen seien "diskriminierend, teuer und sinnlos".

Der Effekt einer Umstellung wäre nach Einschätzung des Migrationsforschers Hannes Schammann gering. Man könne man "dort, wo es Sachleistungen statt Geld gibt, keine nennenswerten Unterschiede feststellen". Er halte wenig von der "Instrumentalisierung von Sozialleistungen als Anreiz, egal in welche Richtung", sagte er im Interview mit dem ARD-Hauptstadtstudio. "Die wenigen Studien, die es dazu gibt, legen nahe, dass man sich davon nicht zu viel versprechen sollte."

Oliver Neuroth, ARD Berlin, tagesschau, 06.10.2023 08:59 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 04. Oktober 2023 um 13:14 Uhr.