Einbürgerung und Abschiebung Ampel beendet Streit über Migrationsgesetze
Die Ampelfraktionen haben sich nach langen Verhandlungen auf Gesetzesänderungen bei Einbürgerungen und Abschiebungen verständigt. Die Neuerungen könnten somit bereits im Januar beschlossen werden.
Die Fraktionen der Ampelregierung haben bei zwei koalitionsintern umstrittenen Gesetzen zum Staatsangehörigkeitsrecht und zu Abschiebungen eine Einigung erzielt. "Die Koalitionsfraktionen haben in konstruktiven Verhandlungen bei wichtigen Gesetzesvorhaben eine Einigung erzielt", teilten die Fraktionschefs Britta Haßelmann und Katharina Dröge (Grüne), Rolf Mützenich (SPD) sowie Christian Dürr (FDP) mit. Sie sprachen von einer Einigung, "die einer modernen Einwanderungsgesellschaft und den Prinzipien von Humanität und Ordnung gerecht wird".
Sowohl die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts als auch das Gesetz "zur Verbesserung der Rückführungen" könnten damit im Januar im Bundestag beschlossen werden. Die beiden Vorhaben waren in der letzten Sitzungswoche vor Weihnachten nicht wie ursprünglich geplant zur abschließenden Beratung und Abstimmung auf die Tagesordnung gesetzt worden, weil vor allem die Grünen noch Nachbesserungen wollten, die von der FDP abgelehnt worden waren.
Alter Pass muss nicht mehr aufgegeben werden
Zuwanderer sollen laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung künftig nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland Staatsbürger werden können, vorausgesetzt, sie können ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe bestreiten. Bisher müssen sie mindestens acht Jahre im Land leben. Bei guten Leistungen in Schule oder Job, guten Sprachkenntnissen oder ehrenamtlichem Engagement soll die Einbürgerung schon nach drei Jahren möglich sein.
Wer einen deutschen Pass haben möchte, soll den alten dafür nicht mehr aufgeben müssen. Das gilt jetzt schon für EU-Bürger und einige Sonderfälle, aber beispielsweise nicht für Menschen aus der Türkei.
Mit Verfahrensvereinfachungen will die Ampel außerdem dafür sorgen, dass Abschiebungen nicht mehr so oft im letzten Moment scheitern, etwa weil die Betroffenen nicht auffindbar sind. Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams soll dafür von bislang zehn Tagen auf 28 Tage verlängert werden. Behördenvertreter sollen in Gemeinschaftsunterkünften auch andere Räume als das Zimmer des Abzuschiebenden betreten dürfen.
Keine Ausnahmen bei Einbürgerungen
Die Grünen und Abgeordnete der SPD-Fraktion hatten Ausnahmeregelungen gefordert, damit Menschen mit Behinderungen und Menschen, die unverschuldet arbeitslos geworden sind, auch dann eingebürgert werden könnten, wenn sie Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Außerdem war diskutiert worden, ob Menschen, die in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam kommen, automatisch kostenfrei ein Pflichtverteidiger an die Seite gestellt werden sollte. Auch die ausgeweitete Betretungserlaubnis für die Abholung eines abzuschiebenden Menschen stieß bei den Grünen auf Kritik.
Beim Anspruch auf Einbürgerung werde es keine Ausnahmen geben, hieß es aus Koalitionskreisen. "Aber es wird weiterhin möglich sein, dass Personen mit Behinderungen oder andere Menschen, die es schwer haben, ihren Lebensunterhalt selber zu verdienen, über die Härtefallklausel im Ermessen eingebürgert werden", sagte die FDP-Innenpolitikerin Ann-Veruschka Jurisch.
Bei Abschiebungen oder Ausreisegewahrsam solle dann, wenn es im betreffenden Fall noch keinen Rechtsbeistand gab, ein Rechtsanwalt beigeordnet werden. Dies solle allerdings erst geschehen, wenn der Betreffende in Gewahrsam beziehungsweise in Haft genommen worden sei.
Das Bundeskabinett hatte die zwei Gesetzentwürfe "zur Verbesserung der Rückführung" und "zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts" von Innenministerin Nancy Faeser bereits im Oktober beziehungsweise August beschlossen. Ende November befasste sich dann der Bundestag zum ersten Mal mit beiden Gesetzen - eine Einigung der Regierungsfraktionen stand allerdings noch aus.