Medienbericht Habeck will private Solarstromerzeugung erleichtern
Solaranlagen sind nicht nur auf privaten Dächern montierbar, sondern auch für den Balkon möglich. Das will Bundeswirtschaftsminister Habeck weiter fördern - laut "Bild-Zeitung" liegt dazu jetzt ein Gesetzentwurf vor.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will einem Medienbericht zufolge den Ausbau der Solarenergie in Deutschland mit einem "Solarpaket I" fördern und sowohl auf Dächern wie Freiflächen vorantreiben. Die "Bild"-Zeitung bezieht sich dabei auf den Entwurf des Gesetzes zum Ausbau der Solarstromerzeugung, das noch vor der Sommerpause vom Kabinett verabschiedet werden soll.
Demnach soll jedes zweite Solarpanel, das in den nächsten Jahren gebaut wird, auf Dächern installiert werden. Die andere Hälfte sei auf Freiflächenanlagen geplant. Insbesondere sollen Privatleute verstärkt an der Energiewende beteiligt werden, schreibt die "Bild" weiter.
Balkon-Solaranlagen soll unbürokratischer werden
Dafür sollen laut dem Entwurf die Regelungen zur Errichtung von sogenannten Balkon-Kraftwerken, Solarpanels für zu Hause, unbürokratischer und vereinfacht werden. Auch das Bundesjustizministerium arbeitet an einer Gesetzesänderung, durch die Mieter und Wohnungseigentümer die sogenannten Steckersolargeräte leichter installieren können.
Insbesondere soll zukünftig bei der Installation einer Balkon-Solaranlage nur noch die Meldung bei der Bundesnetzagentur erforderlich sein. Die aufwendige Meldung beim Netzbetreiber soll dem Bericht zufolge entfallen. Außerdem werden demnach auch Regelungen für den Zubau auf dem Dach vereinheitlicht und vereinfacht.
Bei einem Steckersolargerät erzeugt ein Solarmodul aus Sonnenlicht elektrischen Strom, den ein Wechselrichter in "Haushaltsstrom" umwandelt. Dieser wird mit dem Stromkreis in der Wohnung verbunden. Der Strom aus dem Solargerät fließt dann zu den Elektrogeräten. Im Gegenzug wird weniger Strom aus dem Netz bezogen, wie die Verbraucherzentrale NRW erklärt.
Bereits errichtete oder konkret geplante Gebäude im Außenbereich sollen für die Vergütung von Solar-Dachanlagen zugelassen werden, zitiert die Zeitung zudem aus dem Entwurf. Damit könne mittels Solarpanels erzeugter Strom auch von Eigentümern verkauft werden, deren Gebäude weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans noch innerhalb eines bebauten Ortsteils liegen.