Neue Todesdefinition vorgeschlagen FDP will neue Regeln für mehr Organspenden
Bevor eine Organspende möglich ist, muss der Hirntod festgestellt werden - zumindest bislang. Geht es nach der FDP im Bundestag, soll künftig auch ein Herz-Kreislauf-Stillstand ausreichen. Das soll zu mehr Organspenden führen.
Die FDP im Bundestag spricht sich dafür aus, die Todesdefinition als Voraussetzung für eine Organspende zu erweitern. So soll künftig auch der Herz-Kreislauf-Stillstand Grundlage für eine vorher selbstbestimmte Entnahme von Organen sein - bisher musste zwingend der Hirntod nachgewiesen werden.
Das geht aus dem Entwurf eines Positionspapiers hervor, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt. Zuerst hatte die Zeitung "Welt" über den Vorschlag berichtet. Die Rechtspolitikerin Katrin Helling-Plahr sagte dem Blatt, damit könnten die Spenderzahlen weiter erhöht werden. Gleichzeitig trage man "dem individuellen Selbstbestimmungsrecht auch im Zusammenhang mit dem eigenen Tod Rechnung".
Der Hirntod ist immer eine Folge von schweren Schäden des Gehirns, etwa wenn dieses nicht mehr genug Sauerstoff erhält. Dann tritt der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen ein. Mit der Diagnose Hirntod ist der Tod des Menschen nach neurologischen Kriterien sicher festgestellt. Auf den Hirntod folgen unweigerlich der Herzstillstand und der Ausfall aller übrigen Organe.
Beim Herz-Kreislauf-Stillstand hört das Herz auf zu schlagen und die Blutzirkulation kommt zum Erliegen. Dadurch können die anderen Organe keinen Sauerstoff mehr erhalten, einschließlich des Gehirns, was sehr schnell lebensgefährlich werden kann. Erfolgt dann keine Hilfe, kann innerhalb von Minuten der Tod eintreten.
Quellen: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Deutsches Herzzentrum der Charité
Ursprünglich sollte dass Papier heute von der FDP-Fraktion beschlossen werden. Allerdings wurde die Abstimmung verschoben, wie Helling-Plahrs Büro dem ARD-Hauptstadtstudio mitteilte. Man wolle das Thema noch ausführlicher besprechen und abwägen, als es in der Fraktionssitzung möglich war.
Freiwillige Zusatzoption
Potenzielle Spender sollen ihren Willen dem Positionspapier zufolge über ein explizit dafür vorgesehenes zusätzliches optionales Feld im Organspende-Register oder auf Organspendeausweisen festhalten können.
"Aus medizinischer Sicht gibt es keinen Goldstandard bei der Erklärung des Todes", sagte Andrew Ullmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion und Universitätsprofessor in Würzburg der Welt. Der Tod nach einem anhaltenden Kreislaufstillstand sei mit dem Hirntod gleichzusetzen. "Ein wesentlicher Unterschied ist allerdings, dass der Herztod einfacher, aber dennoch sicher festzustellen ist." Der Aufwand zur Feststellung des Hirntods sei immens hoch und schränke so die Zahl der potenziellen Spender von vornherein ein.
Seit Jahren werden mehr Organe wie Nieren, Lebern oder Herzen für schwer kranke Patienten dringend benötigt. Im vergangenen Jahr gaben 965 Menschen nach ihrem Tod ein Organ oder mehrere Organe für andere frei, wie die koordinierende Deutsche Stiftung Organtransplantation ermittelte. Zugleich standen aber 8.400 Menschen auf Wartelisten für ein neues Organ. Damit Spenden überhaupt infrage kommen, müssen zwei Fachärzte unabhängig voneinander den Hirntod eines Verstorbenen feststellen.
Mit Informationen von Frank Jahn, ARD-Hauptstadtstudio