Verdienstausfall für Ungeimpfte Das sollten Arbeitnehmer in Quarantäne wissen
Quarantäne - aber keine Kompensation des Verdienstausfalls? Für Ungeimpfte wird das nach dem Willen von Bund und Ländern bald Realität sein. Was gilt bislang und was wird sich nun ändern? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Um welche Fälle von Quarantäne geht es überhaupt?
Bei Infektionsverdacht etwa als Kontaktperson von Infizierten kann das Gesundheitsamt anordnen, dass man in Quarantäne gehen muss - und nicht ins Büro oder in den Betrieb kann. Allerdings wird dies mehr und mehr zu einem Thema für Menschen, die noch nicht geimpft sind. Denn für vollständig Geimpfte gelten Quarantäne-Vorgaben meist nicht.
Wer hat bisher die Entschädigung bekommen?
Bislang konnten Beschäftigte, die wegen angeordneter Quarantäne nicht arbeiten konnten und deshalb finanzielle Ausfälle zu beklagen hatten, eine Entschädigung bekommen. Konkret geht bei der Auszahlung der Arbeitgeber in Vorleistung - und kann sich dann per Antrag wiederum das Geld vom Staat erstatten lassen.
Was wird sich nun ändern?
Mehrere Teilnehmende der Bund-Länder-Runde verwiesen darauf, dass mit dem Beschluss nur bereits bestehendes Recht angewendet werden. Denn im Infektionsschutzgesetz stehen schon Ausnahmen für Nicht-Geimpfte. Konkret heißt es im Gesetzt, Anspruch auf eine Entschädigung bestehe nicht, wenn die angeordnete Quarantäne durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung hätte vermieden werden können. Gleiches gilt, wenn man eine "vermeidbare Reise" in ein Corona-Risikogebiet mit hohen Infektionszahlen im Ausland gemacht hat und dann nach der Rückkehr in Quarantäne muss.
Warum werden Forderungen nach einem Stopp laut?
Die Argumentation lautet: Ein Impfangebot konnte inzwischen jedem gemacht werden, eine Quarantäne und finanzielle Ausfälle müssten also schlichtweg nicht mehr sein. Bayerns Ressortchef Klaus Holetschek, der auch Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz ist, machte zuletzt deutlich: Wenn nicht gesundheitliche Gründe gegen eine Impfung sprächen, sehe er letztlich keinen Grund mehr, dass Entschädigungen für Verdienstausfälle vom Steuerzahler geschultert werden müssten. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sieht das ähnlich: Es handele sich um eine Frage der Fairness, sagte Spahn nach den Bund-Länder-Beratungen. Diejenigen, die sich und andere durch eine Impfung schützten, hätten die berechtigte Frage, warum sie für andere, die nicht geimpft seien und in Quarantäne müssten, mitzahlen.
Entfallen die Zahlungen nun auch bei einer Infektion?
Nein. "Es geht um Lohn-Entschädigung für Kontaktpersonen von Infizierten in Quarantäne - nicht um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall", betonte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums. "Wer sich infiziert, ist krank und hat ein Anrecht darauf." Erkrankt ein Arbeitnehmer also an Corona, wird weitergezahlt. Das gilt auch für Ungeimpfte.
In welchen Bundesländern gibt es schon Vorstöße?
Die Kompetenz für die Umsetzung liegt letztlich bei den Ländern, obwohl ein bundeseinheitliches Vorgehen angestrebt wird. Einige Länder haben bereits einen Vorstoß gemacht. Als erstes Land setzte Baden-Württemberg den Stopp für Entschädigungen für Ungeimpfte bei Verdienstausfällen ab 15. September um. Den Zeitpunkt begründete die Landesregierung damit, dass bis Mitte September jeder eine Möglichkeit für eine Impfung bekommen habe.
Ausnahmen gibt es für Menschen, die eine Schutzimpfung etwa aus medizinischen Gründen nicht in Anspruch nehmen können.
Wer kritisiert ein Ende der Entschädigungen für Ungeimpfte?
Das Argument der Gegner: Die Neuregelung erhöhe den Druck auf Ungeimpfte weiter. Der Sozialverband VdK lehnte die Pläne deshalb ab. Und der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Reiner Hoffmann, sprach im Deutschlandfunk von einer "Impfpflicht durch die Hintertür". Aus seiner Sicht werde der Konflikt um eine Corona-Impfpflicht dadurch auf Beschäftigte und Betriebe verlagert. Auch Ver-di kritisiert die Maßnahme: "Die Politik steht im Wort, dass Impfen freiwillig bleiben soll", sagte Ver.di-Chef Frank Werneke den Zeitungen der Funke Medienegruppe.