Beratung des Bundeskabinetts Was ändert das neue Steuergesetz?
Die Bundesregierung hat Entlastungen bei der Einkommensteuer und eine Reform der Steuerklassen auf den Weg gebracht. Besonders für Paare geht es dabei um relevante Änderungen. Ein Überblick.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf gebilligt, der vor allem Änderungen für Eheleute und Lebenspartner mit sich bringt. Die Änderungen sind Teil des zweiten Jahressteuergesetzes von Finanzminister Christian Lindner (FDP), einem Paket von Steuerreformen, die nach dem Beschluss im Kabinett durch Bundestag und Bundesrat gebracht werden sollen.
Anpassung von steuerlichen Freibeträgen
Die Freibeträge in der Einkommensteuer werden angepasst. Dabei sollen sich diese nicht nur für kommende Jahre ändern, sondern auch rückwirkend für das laufende Jahr 2024.
Konkret soll der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt, angepasst werden. In diesem Jahr soll er um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Im kommenden Jahr ist laut einem ersten Entwurf eine weitere Steigerung um 300 Euro auf 12.084 Euro vorgesehen. 2026 soll er noch einmal steigen - um 252 Euro auf dann 12.336 Euro.
Zudem soll der steuerliche Kinderfreibetrag in diesem Jahr um 228 Euro auf 6.612 Euro angehoben werden. 2025 soll er um weitere 60 Euro auf 6.672 Euro, 2026 noch einmal um 156 Euro auf 6.828 Euro angehoben werden. Die Zahlen sind allerdings noch vorläufig und können mit dem Progressionsbericht im Herbst noch angepasst werden.
Mehr Kindergeld pro Monat für Familien
Ab Januar 2025 sollen Familien pro Monat und Kind fünf Euro mehr Kindergeld bekommen - also 255 statt bisher 250 Euro monatlich.
Inflationsanpassung im Steuertarif
Die Eckwerte in der Einkommensteuer sollen erneut an die Inflation angepasst werden. Das heißt, die Einkommensgrenzen, ab denen der nächsthöhere Steuersatz fällig wird, werden nach oben verschoben.
Bei der Reichensteuer gilt jedoch eine Ausnahme - dieser Steuersatz, der mit 45 Prozent noch oberhalb des Spitzensteuersatzes liegt, soll weiterhin ab 277.826 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen gelten. Die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag dagegen werden auch angehoben. Damit gleicht die Bundesregierung die sogenannte kalte Progression aus.
Steuerklasse vier für Paare
Laut Gesetzesentwurf sollen die Steuerklassen drei und fünf gestrichen werden - für Paare soll ab 2030 automatisch Steuerklasse vier mit dem sogenannten Faktorverfahren gelten. Das heißt, die Steuerklasse wird an die einzelne Familie angepasst - das Finanzamt errechnet dann die Einkommensverteilung des Paares, stellt Freibeträge fest und verteilt das auf die beiden Steuerpflichtigen. Unter dem Strich ändert sich die Steuerbelastung für die Paare nicht, Nachzahlungen werden aber seltener.
Auch beim Faktorverfahren von Steuerklasse vier wird weiterhin das Ehegattensplitting angewendet. Partner können damit eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.
Quellen: dpa und Ingo Nathusius, HR.