Corona-Maßnahmen Was in Gütersloh und Warendorf verboten ist
Vielerorts wurden die Corona-Regeln gelockert, in den Kreisen Gütersloh und Warendorf werden die Verbote wegen eines Anstiegs der Neuinfektionen reaktiviert. Was ist nun wieder untersagt - und ab wann gelten die Maßnahmen?
Zeitrahmen: In den Städten und Landkreisen Gütersloh und Warendorf gelten wieder Kontaktbeschränkungen wie im März 2020. Die "Coronaregionalverordnung" trat am 24. Juni zu Mitternacht in Kraft und gilt zunächst bis 30. Juni.
Treffen: Diese Beschränkungen schreiben vor, dass sich nur Menschen aus einer Familie oder einem Hausstand in der Öffentlichkeit zusammen aufhalten dürfen. Treffen dürfen sich auch zwei Personen, die weder der Familie angehören noch zusammen leben.
Freizeit: Verboten sind viele Kulturveranstaltungen sowie Sport in geschlossenen Räumen. Fitnessstudios werden ebenso geschlossen wie Kinos und Bars.
Gastronomie: Bars und Thekenbetriebe müssen geschlossen werden. Restaurants dürfen unter Auflagen geöffnet bleiben, jedoch maximal zwei Personen oder alternativ eine Familie an einem Tisch sitzen.
Schulen und Kitas: Bereits seit dem 17. Juni sind die Schulen und Kitas im Kreis Gütersloh wieder geschlossen. Der Kreis Warendorf zieht am 25. Juni nach und schließt alle Schulen und Kitas.
Ferien: Am kommenden Montag, 29. Juni, beginnen in NRW die Sommerferien. Ministerpräsident Armin Laschet erklärte, der Lockdown bedeute kein Ausreiseverbot. Er appellierte aber an die Betroffenen, den Kreis nicht zu verlassen. In mehreren Urlaubsregionen sind Reisende aus den betroffenen Regionen unerwünscht.
Quarantäne: Rund 7000 Tönnies-Mitarbeiter stehen mit ihren Familien unter Quarantäne. Das Zentrum des Corona-Ausbruchs liegt Laschet zufolge in der Fleischzerteilung des Unternehmens.
Tests: Alle Bürgerinnen und Bürger der Kreise Gütersloh und Warendorf sollen sich kostenlos auf das Coronavirus testen lassen dürfen. Möglich ist das in einem Corona-Diagnosezentrum, seit Dienstag auch am Carl-Miele-Berufskolleg Gütersloh.
Quelle: dpa