Das Grundgesetz wird 60 In guter Verfassung
In Berlin würdigen Bund und Länder die Geburtsstunde des Grundgesetzes am 23. Mai 1949. Gedacht war es nur als Übergangslösung. Doch das Grundgesetz hat sich bewährt und wurde mit der Wiedervereinigung 1990 zur gesamtdeutschen Verfassung. Und es genießt bei den Deutschen hohes Ansehen.
Vertreter von Bund und Länder haben die Geburtsstunde des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 gewürdigt. Bundespräsident Horst Köhler lobte bei dem Festakt im Berliner Konzerthaus am Gendarmenmarkt die Verfassung als "Leuchtfeuer der Freiheit". "Die Eltern des Grundgesetzes schufen eine solide Ordnung dafür, wie freie Bürgerinnen und Bürger sich ein Leben in einer gerechten Gesellschaft erarbeiten können", so Köhler.
Zugleich forderte der Bundespräsident einen stärkeren gesellschaftlichen Zusammenhalt und eine ökologische industrielle Revolution, die zu einem neuen "Wirtschaftswunder der Nachhaltigkeit" führen könnte. Deutschland habe gute Chancen, dabei eine führende Rolle in der Welt einzunehmen. Erfüllung und Zufriedenheit sollten aber auch daran gemessen werden, wie viel Mitmenschlichkeit und Zuwendung es in der Gesellschaft gebe, betonte Köhler. "Ein rein materielles 'Immer mehr' reicht nicht."
Staatsakt wegen Bundespräsidentenwahl vorgezogen
Gäste des Staatsakts waren unter anderem Bundeskanzlerin Angela Merkel, zahlreiche weitere Kabinettsmitglieder sowie die Altbundespräsidenten Walter Scheel, Richard von Weizsäcker und Roman Herzog. Die Festlichkeiten fanden einen Tag vor dem eigentlichen Jubiläum statt, um nicht mit der Bundespräsidentenwahl am morgigen Samstag im Reichstagsgebäude zu kollidieren.
Kirchenführer loben Grundgesetz
Den Auftakt der Festlichkeiten hatte am Morgen ein ökumenischer Gottesdienst im Berliner Dom gebildet. Dabei würdigte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, das Grundgesetz als Fundament des deutschen Staates. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche Deutschland, Bischof Wolfgang Huber, sagte in seiner Ansprache, das Zustandekommen vor 60 Jahren sei "ein großes Wunder" gewesen und erinnere Politiker daran, dass Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nicht zur Disposition stünden.
Deutsche sind stolz auf ihre Verfassung
Anlässlich des Jahrestag zeigt eine Infratest-dimap-Umfrage die Einstellung der Deutschen zum Grundgesetz. Das Ergebnis: Drei von vier Bundesbürgern sind stolz auf ihre Verfassung. Allerdings wünscht sich ein Teil der Bürger auch eine grundlegende Überarbeiterung des Grundgesetzes: In den alten Bundesländern sprechen sich 14 Prozent, in den neuen Ländern sogar 23 Prozent dafür aus. Eine große Mehrheit findet sich unter anderem für eine Verankerung der deutschen Sprache in der Verfassung. Dafür sprachen sich in der Infratest-dimap-Umfrage 85 Prozent der Befragten aus.
Als Übergangslösung gedacht
Das Grundgesetz war von einem Parlamentarischen Rat erarbeitet und am 23. Mai 1949 unterzeichnet worden. Ursprünglich war es als Übergangslösung gedacht. Das Grundgesetz bewährte sich aber und wurde mit der Wiedervereinigung 1990 zur gesamtdeutschen Verfassung. Bis heute wurde es mehr als 50 Mal geändert. Die vorerst letzte Änderung stammt vom März 2009: dabei wurde im Rahmen des Konjunkturpakets die Zuständigkeit für die Kfz-Steuer von den Ländern auf den Bund übertragen.