Grenzverkehr Ein bisschen offener
Grenzüberquerungen zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz sind seit heute wieder etwas einfacher. Voraussetzung für die Ein- und Ausreisenden: ein ausgefülltes Formular - und der richtige Grund.
Deutschland, Österreich und die Schweiz haben die Regeln für den grenzüberschreitenden Verkehr gelockert. Die Einreise ist in beide Richtungen wieder möglich, wenn man seinen Lebenspartner oder Verwandte besuchen oder an wichtigen Familienanlässen teilnehmen will. Gleiches gilt für Besitzer von Grundstücken, Schrebergärten sowie von Landwirtschafts-, Jagd- oder Forstflächen, wie das Bundesinnenministerium mitteilte. Ebenso dürfen Menschen einreisen, die Tiere versorgen müssen.
Nach zwei Monaten ist seit heute auch die Grenze zu Luxemburg wieder geöffnet. Zuvor waren die Absperrungen an den Grenzübergängen abgebaut worden. Nach Angaben der Bundespolizei in Trier waren insgesamt gut ein Dutzend Übergänge in Rheinland-Pfalz an der deutsch-luxemburgischen Grenze gesperrt - der Verkehr war über überwachte Übergänge gelenkt worden. Die Kontrollen und Sperrungen hatten in der Region heftige Kritik ausgelöst.
Nur mit Selbsterklärung
Das Bundesinnenministerium begründete die Lockerungen an den Grenzen zu Österreich und der Schweiz mit der Entwicklung bei der Eindämmung des Coronavirus. Die Grenzkontrollbehörden seien entsprechend informiert. Wer eine dieser Lockerungen in Anspruch nehmen will, muss eine Selbsterklärung ausfüllen und diese am Grenzübergang bei einer Kontrolle vorweisen können. Das Formular kann auf der Website der Bundespolizei unter "bundespolizei.de" heruntergeladen und ausgedruckt werden. Falsche Angaben oder Missbrauch können nach Maßgabe der jeweiligen innerstaatlichen Bestimmungen geahndet werden.
Wer in Österreich zur Pflege oder Nutzung von Grundstücken einreist, muss dort bis auf Weiteres einen Haupt- oder Nebenwohnsitz haben. Zudem brauchen Gründstückbesitzer nach wie vor ein ärztliches Zeugnis mit einem negativen Corona-Test, der nicht älter als vier Tage ist.
Lockerungen zu Frankreich
Auch die Grenzkontrollen zu Frankreich werden gelockert: Es dürfen künftig wieder alle Übergänge genutzt werden. Statt systematischer Kontrollen werde es dort nur noch "Stichprobenkontrollen" geben. Zwischen Kehl am Rhein und Frankreich dürfen vor allem Familien, die sich auf beide Rheinseiten verteilen, die Grenzen passieren, teilt die Stadt Kehl auf ihrer Website mit: Unverheiratete Paare ohne gemeinsamen Wohnsitz dürften sich wieder treffen; Familien wichtige Familienfeste wieder gemeinsam feiern oder Angehörige im Altersheim auf der anderen Rheinseite besuchen.
Eine komplette Aufhebung der Reisebeschränkungen zwischen Deutschland, Österreich, der Schweiz und Frankreich soll es laut Bundesinnenministerium am 15. Juni geben. An der Grenze zu Italien bleiben alle Einreisebeschränkungen bis auf Weiteres in Kraft. Das Land selbst hat in der Nacht zum Samstag angekündigt, dass Einreisen nach Italien ab Anfang Juni möglich sein sollen.
Auch Einreise für Ausländer erleichtert
Die Bundespolizei lockert zudem die strengen Regeln für einreisende Ausländer an den deutschen Landgrenzen. Seit heute dürfen Reisende ohne deutsche Staatsangehörigkeit neben Ehe- und eingetragenen Partnern auch Lebensgefährten und Verwandte besuchen, wie die Beamten mitteilten. Wichtige familiäre Anlässe wie Hochzeiten, Begräbnisse oder religiöse Feiern gelten nun als triftige Gründe, um nach Deutschland einreisen zu können. Erlaubt wird auch die Einreise für ein Studium oder eine Berufsausbildung, ebenso wenn jemand nach seiner Eigentums- oder Mietwohnung schauen will.
Die Lockerungen beziehen sich laut Bundespolizei nur auf die Landbinnengrenzen. Für die Luftgrenzen zu Italien und Spanien blieben die Regeln unverändert. Auch Einreisen aus touristischen Gründen oder zum Einkaufen sind demnach weiter nicht gestattet.