"Gehsteigbelästigung" Neues Gesetz schützt Schwangere vor Abtreibungsgegnern
Abtreibungsgegner protestieren oft direkt vor Beratungsstellen und Praxen, sodass Schwangere dort Übergriffe fürchten. Der Bundesrat hat nun ein Gesetz gebilligt, dass sie vor "Gehsteigbelästigungen" schützen soll.
Der Bundesrat hat den Weg freigemacht für das Verbot von "Gehsteigbelästigungen". Das neue Gesetz soll Schwangere besser vor Übergriffen durch Abtreibungsgegner schützen. Vor Beratungsstellen und Arztpraxen sollen künftig Schutzzonen eingerichtet werden.
Falls Abtreibungsgegner diese Schutzzonen dennoch für ihren Protest nutzen, müssen sie mit einer Ordnungsstrafe rechnen. 100 Meter Abstand müssen die Protestierenden künftig von Eingängen der Kliniken, Praxen und Beratungsstellen halten. Ein Verstoß soll künftig mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Laut Gesetz muss ein ungehinderter Zugang zu den Beratungsstellen gewährleistet werden.
Auch Ansprache der Schwangeren verboten
Als "Gehsteigbelästigung" werden aggressive Protestaktionen von Abtreibungsgegnern in der Nähe von Einrichtungen bezeichnet, die eine Schwangerschaftskonfliktberatung anbieten oder Abtreibungen vornehmen. Das neue Gesetz verbietet auch, Schwangeren "entgegen ihrem erkennbaren Willen" die eigene Meinung zu einem möglichen Schwangerschaftsabbruch aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen oder sie mit falschen Behauptungen zu beeinflussen.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sagte, man habe "für das Spannungsverhältnis zwischen den Grundrechten ratsuchender Frauen und dem Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Dritter einen guten Kompromiss gefunden". Die Entscheidung über eine mögliche Abtreibung sei "von zentraler Bedeutung für die Selbstbestimmung und Identität von Frauen".
Verbot von Protesten zuvor vergeblich
In der Vergangenheit hatten Städte wie Frankfurt am Main mehrmals vergeblich versucht, Demonstrationen vor Beratungsstellen zu verbieten. Der Bundestag hatte das Gesetz im Juli beschlossen. Heute billigte es auch der Bundesrat, sodass es nun in Kraft treten kann.
Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland grundsätzlich strafbar. Als nicht strafbar gilt ein Abbruch, wenn er von einem Arzt oder einer Ärztin innerhalb von zwölf Wochen ab der Empfängnis durchgeführt wird, die Schwangere den Abbruch verlangt und sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen.
Initiativen von Abtreibungsgegnern riefen in dieser Woche wieder weltweit zu Mahnwachen gegen Abtreibungen auf.