Aktionen von Klimaaktivisten München untersagt Klebeproteste
Die bayerische Landeshauptstadt verbietet für vier Wochen alle Proteste von Klimaaktivisten auf ihrem Stadtgebiet, "bei denen sich Teilnehmende fest mit der Fahrbahn oder in anderer Weise fest verbinden".
Als Reaktion auf die Proteste von Klimaaktivisten hat die Stadt München bestimmte Protestformen vorübergehend verboten. In einer "Allgemeinverfügung zur präventiven Gefahrenabwehr" heißt es, Straßenblockaden, bei denen sich Teilnehmende "fest mit der Fahrbahn oder in anderer Weise fest verbinden", würden untersagt, sofern die versammlungsrechtliche Anzeigepflicht nicht eingehalten sei.
Das Verbot gelte für alle Straßen, "die für Rettungseinsätze und Gefahrenabwehrmaßnahmen besonders kritisch" seien sowie für Bundesautobahnen. Ziel sei es, Hauptrouten für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge im Stadtgebiet offen zu halten. Die Allgemeinverfügung trete um Mitternacht in Kraft und gelte bis zum 8. Januar 2023.
Das Veranstalten und die Teilnahme an solchen Versammlungen und Protestaktionen sei verboten. Auch der Aufruf zur Teilnahme sei strafbar, teilte die Stadt mit. Man erachte die "Einschränkung des Versammlungsrechts aufgrund der Erfahrungen in den letzten Tagen als erforderlich".
Aktion am Münchner Flughafen
Gestern hatten sich Aktivisten der "Letzten Generation" am Münchner Flughafen auf einem Rollfeld festgeklebt. Daraufhin musste die nördliche der beiden Start- und Landebahnen für etwa 45 Minuten gesperrt werden. Am 5. Dezember hatten Aktivisten den Stachus blockiert, ein Verkehrsknotenpunkt in der Münchner Innenstadt, sowie für Behinderungen an den Autobahnen 9 und 96 gesorgt.
Die Gruppe macht seit Monaten mit Aktionen auf Straßen oder in Museen oder Konzerthäusern auf ihre Ziele aufmerksam. Die Kritik an den Aktionen ist groß und hat Debatten darüber ausgelöst, wie weit Protest gehen darf und ob es härtere Strafen geben müsste.