
Einigung mit Hohenzollern Streit um Tausende Kunstobjekte beigelegt
Gemälde, Elfenbeinmöbel und kostbares Geschirr: Jahrelang liefen Verhandlungen zwischen der öffentlichen Hand und dem Haus Hohenzollern zur Rückgabe von Tausenden Kunstobjekten. Jetzt verkündete Kulturstaatsminister Weimer eine Einigung.
Es könnte der Schlusspunkt sein unter einer fast 100 Jahren lange Auseinandersetzung - die Einigung mit den Hohenzollern, die Kulturstaatsminister Wolfram Weimer in Berlin verkündete.
Demnach verständigten sich der Bund sowie die Länder Berlin und Brandenburg mit dem einstigen preußischen und deutschen Herrscherhaus Hohenzollern unter anderem auf die Einrichtung einer gemeinnützigen "Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz". Im Stiftungsrat hat die öffentliche Hand sechs Vertreter und das Haus Hohenzollern drei. Die "Herausgabeansprüche" der Hohenzollern gehen an die neue Stiftung über.
Kaiser-Nachfahren stellen Millionen-Forderungen
Das Haus Hohenzollern - Chef ist Georg Friedrich Prinz von Preußen als Ururenkel des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. - erhob Ansprüche auf Tausende Kunstwerke, die sich heute in Museen befinden. Daneben forderten die Hohenzollern auch Entschädigungen für enteignete Schlösser und Inventar in Millionenhöhe. Seit 2014 gab es Verhandlungen. Dabei ging es auch um die Frage, ob die Familie dem NS-Regime "erheblich Vorschub" geleistet hatte.
Während es Gerichtsverfahren gab, stockten die Verhandlungen. Doch 2023 wurden entsprechende Klagen zurückgezogen. Als die Prozesse beendet oder ausgeräumt waren, begannen im Herbst 2024 wieder Gespräche.
Barocke Elfenbeinmöbel und Tafelservice
In die neue Stiftung sollen Objekte aus den Sammlungen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, und des Deutsches Historischen Museums überführt werden, deren Eigentum zwischen der öffentlichen Hand und den Hohenzollern bislang umstritten waren.
Dabei handelt es sich beispielsweise um ein Bildnis des Kurfürsten Joachim I. von Brandenburg von Lukas Cranach dem Älteren, barocke Elfenbeinmöbel oder das Tafelservice für das 1750 von Preußen-König Friedrich II. erworbene Breslauer Stadtschloss.
"Gewaltiger Erfolg für Kulturstandort Deutschland"
Kulturstaatsminister Weimer sagte mit Blick auf die nun erzielte Einigung, diese sei "ein gewaltiger Erfolg für den Kulturstandort Deutschland und die kunstinteressierte Öffentlichkeit". Großer Gewinner sei die Öffentlichkeit, die die Bestände weiterhin in Museen sehen könne.
Denn physisch bleiben die bedeutsamen Kunstgegenstände in den Sammlungen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und im Deutsches Historischen Museum in Berlin. Damit werde zudem "ein dauerhafter Rechtsfrieden zwischen dem Haus Hohenzollern und der öffentlichen Hand gestiftet", so Weimer.
Gremien müssen Einigung noch zustimmen
Noch tritt die Einigung allerdings nicht in Kraft. Dafür müssen noch die die Aufsichtsgremien der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und des Deutsches Historischen Museums zustimmen. Dies soll in den kommenden Wochen erfolgen.
Der Streit um den Verbleib der Kunstschätze sowie um Ausgleichsleistungen für Enteignungen nach dem Zweiten Weltkrieg beschäftigte in den vergangenen Jahren immer wieder die Gerichte.