Rentenpläne der Koalition Früher in Rente oder länger arbeiten
Künftig soll es mehr Möglichkeiten für den Übergang vom Berufsleben in die Rente geben. Geplant sind Verbesserungen beim Hinzuverdienst - beim vorzeitigen Renteneintritt und bei Arbeit nach Beginn des Renteneintrittsalters. Ein Überblick über wichtige Fragen.
Ab 2017 will die Regierungskoalition mehr Übergänge vom Arbeitsleben in die Rente ermöglichen, und dies vor und nach dem Erreichen der Altersgrenze. Für Rentner soll es attraktiver werden, in Teilzeit weiterzuarbeiten. Teilrenten sollen besser mit Hinzuverdiensten kombinierbar sein. Schließlich soll das Reha- und Präventionsangebot für Ältere verbessert werden, um Frühverrentungen (Erwerbsminderungsrenten) zu verhindern.
Frühverrentung
Wer mit einer Frühverrentung rechnet, kann künftig schon von ab 50 Jahren zusätzlich in die Rentenversicherung einzahlen, um die Abschläge zu mindern. Bisher geht das erst ab einem Alter ab 55 Jahre.
Teilrente
Künftig soll es ab dem 63. Lebensjahr möglich sein, die Teilrente stufenlos zu wählen. Bisher konnten die Arbeitnehmer nur zwischen einer Zweidrittel-, einer halben oder einer Eindrittel-Teilrente wählen. Die bisherige Einkommensanrechnung beim Überschreiten der Grenze soll durch ein Anrechnungsmodell ersetzt werden, bei dem oberhalb von 450 Euro künftig bis zu einer individuellen Obergrenze nur 40 Prozent auf die Rente angerechnet werden. Erst bei Überschreiten dieser Obergrenze wird voll angerechnet.
Arbeit während der Rente
Künftig soll es attraktiver werden, parallel zum Rentenbezug einer Tätigkeit nachzugehen: Die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung sollen künftig eine Erhöhung der Rente des Beschäftigten bewirken, wenn der Arbeitnehmer auch seinen Beitrag zahlt. Bisher müssen die Arbeitgeber Rentenbeiträge zahlen, ohne dass dies den arbeitenden Rentnern zugutekommt.
Außerdem soll für zunächst fünf Jahre der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wegfallen, den Arbeitgeber zahlen müssen, obwohl Rentner keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld haben.
Hartz-IV-Bezieher
Hartz-IV-Empfänger können nach derzeitiger Rechtslage zu einer vorgezogenen geminderten Altersrente gezwungen werden. Dies soll künftig nicht mehr gelten, wenn der Rentenanspruch damit unter das Hartz-IV-Niveau fällt und der Betroffene damit auf Grundsicherung im Alter angewiesen ist.
Prävention und Rehabilitation
Mit Maßnahmen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitierung soll erreicht werden, dass weniger Menschen als bisher auf Erwerbsminderungsrente angewiesen sind. So soll zunächst auf der Basis von Modellvorhaben die Möglichkeit geschaffen werden, zwischen dem 45. und 46. Lebensjahr einen freiwilligen berufsbezogenen Gesundheitscheck zu absolvieren. Dabei soll geklärt werden, ob eine Umschulung oder ein anderer Arbeitsplatz notwendig sind, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.