Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Urteil zum Euro-Eilverfahren am 12. September
Das Bundesverfassungsgericht wird sich für sein Urteil zum Euro-Eilverfahren noch fast zwei Monate Zeit nehmen. Die Richter wollen ihre Entscheidung am 12. September verkünden. Finanzminister Schäuble hatte eine rasches Urteil gefordert - die SPD warnte aber erneut davor, das Gericht unter Druck zu setzen.
Das Bundesverfassungsgericht wird sein Urteil zum Euro-Eilverfahren am 12. September verkünden. Dies teilte das Gericht mit. Es wird erwartet, dass die Richter dann bereits Stellung dazu nehmen, ob die eigentlichen Klagen gegen den Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt Aussicht auf Erfolg haben.
Das Gesetz für den Rettungsschirm ESM hatte ursprünglich bereits am 1. Juli in Kraft treten sollen, wurde aber wegen mehrerer Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verschoben. Unter anderem der Verein "Mehr Demokratie" um Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, die Bundestagsfraktion der Linkspartei und der CSU-Politiker Peter Gauweiler hatten Klagen eingereicht. Sie sehen durch die Verträge die Budgethoheit des Bundestages untergraben und die Grenzen des Grundgesetzes zur Integration in Europa weit überschritten.
Die Kläger wollen verhindern, dass Bundespräsident Joachim Gauck die Ende Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Ratifizierungsgesetze unterzeichnet, bevor das Verfassungsgericht in der späteren Hauptverhandlung in der Sache entscheidet.
Wie viel Zeit dürfen sich die Richter nehmen?
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte bei der mündlichen Verhandlung in der vergangenen Woche angekündigt, das Gericht werde zwei bis drei Monate benötigen, um die Klagen genauer zu prüfen. Daraufhin hatten Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und auch andere Spitzenpolitiker gemahnt, die Richter sollten sich nicht zu viel Zeit für ein Urteil nehmen.
Euro-Gruppen-Chef Jean-Claude Juncker sagte dem "Spiegel", es sei nicht hilfreich, wenn sich das Verfassungsgericht bis zum Herbst Zeit lasse. Hintergrund ist, dass die Spitzen der nationalen Regierungen und der Europäischen Union mit unanfechtbaren Maßnahmen die Finanzmärkte beruhigen wollen.
SPD: Sorgfalt vor Eile
Die SPD warnt davor, "Druck" auf das Gericht auszuüben. Es sei richtig, dass das Gericht bei einer so elementaren Frage Sorgfalt vor Eile gehen lasse, sagte der parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann. Nicht die Richter hätten zu verantworten, dass der geplante Start für den ständigen Rettungsschirm ESM bereits verstrichen ist. Bundeskanzlerin Angela Merkel habe monatelang nicht mit der Opposition über ESM und Fiskalpakt verhandeln wollen, "obwohl sie längst wusste, dass sie unsere Stimmen für das Erreichen der erforderlichen Zweidrittelmehrheit im Bundestag brauchte", sagte er weiter.
Der ESM soll Euro-Ländern mit bis zu 500 Milliarden Euro beistehen können. Dafür steht Deutschland mit 22 Milliarden Euro in bar und weiteren 168 Milliarden Euro an abrufbarem Kapital gerade. Mit dem Fiskalpakt verpflichten sich 25 EU-Staaten, Schuldenbremsen einzuführen.
(Az: 2 BvR 1390/12 u.a.)
Zwölf der 17 Euro-Staaten haben den ESM-Vertrag bereits ratifiziert oder stehen kurz vor Ende des Ratifikationsverfahrens. Grünes Licht gaben bisher Frankreich, Spanien, Finnland, die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Portugal, Griechenland, Österreich, Slowenien, die Slowakei und Zypern.
In Estland steht die Abstimmung im Parlament noch aus - das Verfassungsgericht machte den Weg dafür aber im Juli frei. In Italien billigte der Senat den ESM-Vertrag, die Zustimmung der Abgeordnetenkammer wird bis Ende Juli erwartet. In Malta hat das Parlament noch nicht über den ESM entschieden. Neben Deutschland verhindern auch in Irland rechtliche Fragen derzeit den Abschluss des Ratifikationsverfahrens. Dort läuft noch die Verfassungsklage eines Abgeordneten, über die im Lauf des Sommers entschieden werden soll.
Der ESM sollte ursprünglich zum 1. Juli starten. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald er von Staaten raitifiziert wurde, die mindestens 90 Prozent des Stammkapitals stellen. Ohne Deutschland liegt der Rettungsmechanismus damit zwangsweise auf Eis.