Hilfe für Türkei und Syrien Bund will Spendensammeln vereinfachen
Die Spendenbereitschaft für die Erdbebenopfer im türkisch-syrischen Grenzgebiet ist hoch, aber Engagierte kämpfen oft mit bürokratischen Hürden. Ein Katastrophenerlass vom Bund soll Abhilfe schaffen. Betroffenen der Flutkatastrophe von 2021 reicht das aber nicht.
Spenden an Erdbebenopfer aus der Türkei und Syrien soll unbürokratischer werden. Ein Katastrophenerlass werde derzeit mit den Steuerverwaltungen der Bundesländer abgestimmt, so das Bundesfinanzministerium mit Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur.
Der Erlass soll für Spendenaktionen rückwirkend vom 6. Februar 2023 gelten. Konkret gehe es um organisatorische und steuerliche Erleichterungen. Der Startschuss für den Erlass steht noch nicht fest.
Katastrophenerlass soll künftig online abrufbar sein
Das Bundesfinanzministerium will nach eigenen Angaben den geplanten Katastrophenerlass für Erdbebenopfer in Zukunft auf seiner Internetseite veröffentlichen. Er gelte deutschlandweit bis Ende dieses Jahres.
"Er enthält Verwaltungserleichterungen für Unternehmen, Vereine und Engagierte - wie zum Beispiel vereinfachter Zuwendungsnachweis, Sammeln und Verwendung von Spenden auch außerhalb des satzungsmäßigen Zweckes, lohnsteuerliche Erleichterungen, Ausnahmen von der Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe", heißt es laut Ministerium.
Damit könnten beispielsweise auch Musik- und Sportvereine für Opfer der Erdbeben außerhalb ihres satzungsmäßigen Zweckes Spenden sammeln.
Ahr-Flutbetroffene fordern dauerhafte Vereinfachung
Zeitgleich drängen Menschen aus dem Ahrtal nach der Flutkatastrophe 2021 auf eine dauerhafte Vereinfachung des Spendenrechts. Betroffene richten sich in einer Videobotschaft an Finanzminister Lindner (FDP) und fordern ein höheres Tempo und mehr Rechtssicherheit bei Spenden in Krisen. Katastrophenhilfe sei generell immer noch nicht gemeinnützig.
Marc Adeneuer, Winzer und Vorsitzende des Flutspenden-Vereins "AHR - A Wineregion needs Help for Rebuilding", teilte zum Beispiele mit, er habe einst seinen teils stärker flutgeschädigten Kolleginnen und Kollegen im Ahrtal helfen wollen - zunächst vergeblich. Erst nach langem Ringen mit Behörden habe er eine Sonderregelung aushandeln können, um die Einnahmen von verkauftem "Flutwein", also teils mit Dreck beschmutzte Flaschen mit ungeschädigtem Inhalt, an betroffene Weingüter auszahlen zu können.
"Andernfalls hätte unserem im Eilverfahren gegründeten Spendenverein die Gemeinnützigkeit aberkannt werden können. Das hätte für mich hohe Steuerzahlungen aus meinem Privatvermögen bedeutet. Ich wäre haftbar gewesen", sagt der Winzer.
Zur Forderung, das Spendenrecht generell zu vereinfachen, erklärte das Bundesfinanzministerium, Katastrophen seien "temporär auftretende Ereignisse", auf die rasch und bedarfsgerecht zugeschnitten reagiert werden müsse. Ein bundesweiter Erlass sei "ein jahrelang erprobtes und bewährtes Vorgehen in Katastrophenfällen."