Bundesverfassungsgericht Eilantrag gegen Heizungsgesetz erfolgreich
Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag stattgegeben und die für Freitag geplante abschließende Beratung des Heizungsgesetzes vorerst gestoppt. Damit kann es vor der Sommerpause nicht mehr verabschiedet werden.
Das umstrittene Gebäudeenergiegesetz kann nicht wie geplant in dieser Woche im Bundestag verabschiedet werden. Die zweite und dritte Lesung dürften nicht in der laufenden Sitzungswoche durchgeführt werden, teilte das Bundesverfassungsgericht mit.
Das Gericht gab damit dem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann statt. Dieser hatte kritisiert, dass dem Parlament nicht ausreichend Zeit bleibe. Seine Rechte als Abgeordneter seien durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden, argumentierte er. Die einstweilige Anordnung sollte dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz untersagen, wenn der Entwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt.
Die Richterinnen und Richter des zweiten Senats wogen in ihrer Eilentscheidung ab zwischen dem Recht der Parlamentsmehrheit, ihre Verfahren zu bestimmen, und dem Recht des Abgeordneten, an der Willensbildung beteiligt zu sein. In der Eile könnten sie diese Fragen nicht gewissenhaft prüfen, erklärten sie. Aber wichtig sei, dass sich Abgeordnete sich nicht nur informieren, sondern die Informationen auch verarbeiten könnten. Deswegen, unter den besonderen Umständen des Einzelfalls, gehe hier das Interesse des klagenden CDU-Bundestagsabgeordneten erst einmal vor.
Sondersitzung im Juli möglich
Die Ampel-Koalition wollte das Gesetz bis zur Sommerpause verabschieden, die am Ende der Woche beginnt. Der Gesetzentwurf hätte daher am Freitag im Bundestag beschlossen werden sollen. Er sieht im Grundsatz vor, dass ab dem kommenden Jahr neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren betrieben werden müssen.
Dem Gericht zufolge könnte das Gebäudeenergiegesetz immer noch zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Es müsse nur im Juli noch eine Sondersitzung abgehalten werden. Allerdings waren sich nicht alle Richterinnen und Richter einig - zwei von sieben waren dagegen, die Lesungen zu verschieben.
Wochenlanger Streit
Wochenlang hatten die Ampel-Partner über das Heizungsgesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) gestritten. Vor allem die FDP hatte Bedenken. Zunächst hatte das Kabinett den Gesetzentwurf beschlossen. Aber noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarte die Ampel weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten "Leitplanken" festhielt - ein sehr ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem zu diesem Zeitpunkt schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.
Die Koalitionsfraktionen legten am Freitag nun dem Bundestag Änderungsanträge zum ursprünglichen Gesetzentwurf vor. Den Auftakt der abschließenden Beratungen bildete die Anhörung im Klima- und Energieausschuss des Bundestages am Montag. Der Ausschuss erarbeitet eine Empfehlung für das Plenum.
Mit Informationen von Gigi Deppe, ARD-Rechtsredaktion