Ergebnisse des Energiegipfels im Kanzleramt Länder entschärfen Gabriels Pläne
Kanzlerin Merkel, Wirtschaftsminister Gabriel und die Ministerpräsidenten haben sich nach langen Beratungen weitgehend geeinigt, wie die Ökostromförderung reformiert werden soll. In vielen Punkten entschärften die Länder Gabriels Pläne. Die Änderungen im Überblick.
Bundesregierung und Länder haben sich im Grundsatz über die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verständigt. Damit soll der Anstieg der Strompreise gebremst werden. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass weiter in die Energiewende investiert wird.
Nach vierstündigen Verhandlungen im Kanzleramt teilte Kanzlerin Angela Merkel am späten Abend mit, im Großen und Ganzen sei ein hohes Maß an Einigkeit erreicht worden. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel sprach von "einem ersten großen Schritt zur Absicherung der Energiewende". Die EEG-Umlage auf der Stromrechnung könne bis 2017 etwa stabil bleiben. "Die Energiewende braucht eine über die Parteigrenzen hinweggehende Zustimmung aller", fügte er an.
Gabriel und Merkel suchen die Länder-Unterstützung, um die Hürde Bundesrat schnell zu nehmen und das Gesetz noch im August in Kraft treten lassen zu können. In der nächsten Woche soll es zunächst vom Bundeskabinett beschlossen werden. Der Bund kam den Ländern vor allem bei der Windförderung an Land und See sowie der Biomasse entgegen. Die Einschnitte fallen weniger stark als ursprünglich geplant aus.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Windräder an Land: Der Ausbau von Winkraftanlagen an Land soll auf 2500 Megawatt pro Jahr begrenzt werden. Strittig war, wie dabei der Austausch alter Windräder durch neue, leistungsfähigere berücksichtigt werden soll - das so genannte "Repowering". Nun soll das "Netto-Prinzip" gelten: Wird eine bestehende Anlage durch eine leistungsstärkere ersetzt, wird nur die Leistung miteinberechnet, die zusätzlich hinzu kommt. Das Ausbauziel von 2500 Megawatt wird also um die Leistung aufgestockt, die durch den Abriss alter Windräder verloren geht. Vor allem norddeutsche Länder hatten sich dafür stark gemacht. "Das Repowering kommt oben drauf und das ist gut", sagte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig.
Die Förderbedingungen für Windräder an windschwächeren Standorten im Binnenland sollen nicht so stark verschlechtert werden, wie ursprünglich geplant. Dies war besonders eine Forderung süddeutscher Länder. Eigentlich wollte sich die Bundesregierung beim Ausbau der Windkraft auf die Küsten konzentrieren.
Offshore-Windanlagen: Auch die Regelungen in Gabriels Gesetzentwurf für Windkraft auf hoher See werden noch einmal nachjustiert: Zum einen sollen die Förderkürzungen für neue Windparks in den Jahren 2018 und 2019 halbiert werden. Zum anderen können mehr Projekte auf den Weg gebracht und genehmigt werden, um sicher zu gehen, dass bis 2030 auch wirklich 15 Gigawatt Offshore-Leistung installiert wird.
Hintergrund ist, dass immer wieder einige der milliardenschweren Vorhaben auf dem Weg zur Umsetzung scheitern. Bislang waren durch deren Anrechnung auf die Obergrenze Ersatzprojekte blockiert. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil war besonders über diese Änderung erfreut: "Ich bin sehr zufrieden. Ich habe den Eindruck, Bund und Länder ziehen jetzt bei der Reform der Erneuerbaren Energien im Wesentlichen an einem Strang."
Biomasse: Bayern und Thüringen setzten Änderungen für Biogas-Anlagen durch, wo Gabriel besonders scharfe Einschnitte geplant hatte. So soll der Ausbaudeckel von 100 Megawatt pro Jahr nur für Neuanlagen gelten, nicht aber für Erweiterungen bestehender Anlagen. Neue Anlagen sollen vor allem mit Abfall- und Reststoffen gefüttert werden - und nicht mehr mit Mais, der eigens für die Stormerzeugung angebaut wird.