Corona-Beschlüsse im Detail Was ändert sich und was nicht?
Regelmäßig treffen sich Bund und Länder, um zu klären, welche Corona-Maßnahmen gelockert werden können. Was wurde diesmal beschlossen und was wurde auf das nächste Treffen am 6. Mai vertagt? Ein Überblick.
Die Regierungschefs der Länder und der Bund stimmen sich regelmäßig über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise ab. Auch wenn sich Bund und Länder in vielen Punkten einig sind, kann es in einzelnen Bundesländern abweichende Regelungen geben.
Was wurde neu beschlossen?
- Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen werden bundesweit wieder zugelassen. Es gelten besondere Anforderungen des Infektionsschutzes. Taufen, Beschneidungen und Trauungen sowie Trauergottesdienste sollen im kleinen Kreis möglich sein.
- Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten können ebenfalls unter Auflagen wieder öffnen.
- Spielplätze sollen unter Auflagen wieder öffnen. Die Eltern sollen dann überfüllte Anlagen meiden. Einen einheitlichen Zeitpunkt für die Öffnung gibt es nicht.
Bei allen drei Punkten geht es auch um die Vereinheitlichung zwischen den Bundesländern. Im Föderalismus liegt die Entscheidungsbefugnis in vielen Bereichen bei den Ländern, so dass es regionale Unterschiede gibt.
Bundesweit bleiben die geltenden Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Leben vorerst weitgehend bestehen. Dafür wurde bereits ein Zeitraum bis mindestens zum 10. Mai genannt.
- Krankenhäuser sollen nicht mehr so viele Intensivbetten und Kapazitäten für Corona-Patienten frei halten müssen. Ein "etwas größerer Teil" der Kapazitäten soll wieder für planbare Operationen nutzbar sein.
Was soll auf dem Treffen am 6. Mai verhandelt werden?
- Bis zum 6. Mai soll ein Konzept zur schrittweisen Öffnung von Schulen und Kitas vorgelegt werden.
- Auch eine Entscheidung über eine Wiederaufnahme der ausgesetzten Fußball-Bundesliga und des Vereinssports soll dann Thema sein.
Wann geht es in der Bundesliga weiter? Wie lange wird es dann Geisterspiele ohne Publikum geben? Diese Fragen stellen sich Vereine, Fans und Sponsoren.
Was gilt weiter?
- In ganz Deutschland muss beim Einkaufen und im Öffentlichen Personennahverkehr ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Nach wie vor ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum entweder nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person erlaubt. Zu Menschen, die nicht im eigenen Haushalt leben, muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden.
- Auf Reisen - auch zu Verwandten - soll weiterhin verzichtet werden. Für Auslandsreisen gilt weiterhin die weltweite Reisewarnung, sie wurde am Mittwoch bis Mitte Juni verlängert.
- Geschäfte mit einer Ladenfläche bis 800 Quadratmeter dürfen öffnen. Für Buch-, Auto- und Fahrradhändler gilt diese Begrenzung nicht. In einigen Bundesländern können größere Geschäfte ihre Gesamtverkaufsfläche verkleinern und dann Kunden einlassen. In anderen Bundesländern dürfen nach Gerichtsurteilen auch größere Geschäfte öffnen.
- Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern oder größere Konzerte bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt. Auch Bars, Kneipen und Diskotheken bleiben geschlossen. Für Restaurants ist nur der Außer-Haus-Verkauf erlaubt.
- Alle Unternehmen - besonders solche mit Publikumsverkehr - sollen Hygienevorschriften einhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umsetzen.
Auch wenn Bäckereien Kreativität beweisen - viele kämpfen mit Umsatzeinbrüchen und Kundenmangel.
Welche Empfehlungen gibt es?
- Die Menschen sollen soweit wie möglich zu Hause bleiben. Sie sollen seltener und möglichst zu Zeiten mit wenig Andrang einkaufen gehen.
- Wichtige Hygieneregeln sollen beachtet werden. Dazu gehören das regelmäßige und gründliche Händewaschen. Husten und niesen immer in ein Taschentuch oder in die Armbeuge. Der Körperkontakt mit anderen Personen wie Umarmungen und Händeschütteln sollen vermieden werden.
- Die Bürgerinnen und Bürger sollen möglichst keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, sondern besser Fahrrad oder Auto fahren.