Opposition stimmt dagegen Bundestag beschließt Reform des Klimaschutzgesetzes
Die Verabschiedung stand auf der Kippe. Doch nun hat der Bundestag Änderungen des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Die Opposition stimmte dagegen. Die CDU sprach von einem Rückschritt für den Klimaschutz.
Der Bundestag hat die umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Für die Gesetzesänderung stimmten die Abgeordneten der Ampel-Fraktionen. Die Opposition votierte dagegen. Die Reform des Gesetzes kam vor allem auf Verlangen der FDP zustande. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.
Die Reform des Klimaschutzgesetzes sieht grundlegende Änderungen vor. Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum Kohlendioxidausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen.
Im vergangenen Jahr verfehlten der Verkehrs- sowie der Gebäudebereich die Vorgaben. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte mit drastischen Maßnahmen bis hin zu Fahrverboten am Wochenende gedroht, sollte der Bundestag die Reform des Klimaschutzgesetzes nicht bis Sommer beschließen - dann hätte Wissing ein Sofortprogramm vorlegen müssen, damit der Verkehrssektor die Klimaziele einhält.
Klimaziele sektorübergreifend erreichen
Mit der Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Entscheidend ist, dass Klimaziele insgesamt erreicht werden. Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern.
Kritik aus der CDU
Der CDU-Energiepolitiker Andreas Jung sprach von einer Entkernung des Klimaschutzgesetzes und einem Rückschritt für den Klimaschutz. Die Ampel stelle sich einen Freibrief aus. Mit der Aufweichung der verbindlichen Sektorziele werde dem Gesetz sein Herzstück entrissen, so Jung, der insbesondere die Grünen kritisierte: "Ich hätte mir nicht vorstellen können, dass Sie als Grüne der Entkernung, der Aufweichung dieses Gesetzes zustimmen. Und noch mehr hätte mir die Phantasie gefehlt, dass Sie es hier auch noch schönreden. Da sind Sie auf dem falschen Trichter."
Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte das Bundesverfassungsgericht angerufen, um eine Abstimmung zu verhindern. Das Gericht wies seinen Eilantrag allerdings ab.
FDP kritisiert alte Regelung
Heute verteidigten Vertreter der Ampel die Reform. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr sagte, das alte Klimaschutzgesetz sei planwirtschaftlich gewesen. "Dem Klima ist es vollkommen egal, ob die CO2-Emissionen aus dem Energiesektor, aus dem Industriesektor oder aus dem Verkehrssektor kommen, meine Damen und Herren. Wir halten die Klimaschutzziele ein. Das ist der Auftrag dieser Bundesregierung."
SPD-Vizefraktionschef Matthias Miersch machte in der Diskussion auf einen Punkt aufmerksam: "Kein Gramm CO2 darf mehr ausgestoßen werden nach dem weiterentwickelten Klimaschutzgesetz".
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge sagte, das Klimaschutzgesetz schaue in Zukunft nach vorne. "Dieses Land ist erstmals in der Lage, das Klimaziel für das Jahr 2030 einzuhalten und das ist eine historische Leistung dieser Koalition." Dröge räumte aber ein, die Grünen hätten sich eine noch klarere Verantwortung der einzelnen Sektoren gewünscht.
CO2-Ausstoß bis 2030 um 65 Prozent senken
Bis 2030 muss Deutschland laut Gesetz seinen Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 senken. Bis 2040 sollen die Emissionen um 88 Prozent sinken und bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht werden - dann dürften also nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als auch wieder gebunden werden können.
Mit Informationen von Dietrich Karl Mäurer, ARD-Hauptstadtstudio.